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einfaches Führungszeugnis beantragen

Gebühren

  • Gebühr: 13,00 Euro

Stand Bearbeitung Führungszeugnisse

Das Bundesamt für Justiz informiert...

Stand: 03. August 2023

Gemäß der Information des Bundesamtesfür Justiz verlängert sich die Bearbeitungszeit derzeit erheblich, bis das beantragte Führungszeugnis beim Bürger ankommt.

Aufgrund notwendiger strukturelle Umstellungen im Meldewesen, hat sich die Anzahl der Beantragungen massiv erhöht. Es wird damit gerechnet, dass der Verarbeitungsstau bis zum Herbst 2023 abgebaut sein wird.

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BürgerService

Allgemeine Informationen

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
     

Verfahrensablauf

Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:

o Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Rechtsgrundlage

Online-Portal Online-Portal des Bundesamtes für Justiz

Online-Portal des Bundesamtes für Justiz

Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen.

Sie haben die Möglichkeit, online folgende Anträge zu stellen:

  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde

Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie...

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Eine AusweisApp 2 ab der Version 1.13. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.
  • Die AusweisApp kann hier heruntergeladen werden.
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Wichtige Hinweise


Beantragung am Nebenwohnsitz

Das Führungszeugnis kann auch am Nebenwohnsitz beantragt werden.

Mögliche schriftliche Beantragung

Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis dort auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, sich vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde – auch wegen der Gebührenbegleichung – in Verbindung zu setzen.

Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Andere Zuständigkeit

Diese Dienstleistung wird Ihnen nicht durch die Landeshauptstadt Magdeburg angeboten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die oben genannte zuständige Stelle.

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