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Wunschkennzeichen beantragen

Wunschkennzeichen für E-Autos

Wunschkennzeichen für E-Autos

Bei der Reservierung von Wunschkennzeichen für E-Autos sind einige Dinge zu beachten.

Sie können Ihr Elektroauto auch ohne E-Kennzeichen fahren. Es besteht keine Pflicht, ein E-Kennzeichen für Ihr Elektroauto zu beantragen.

Wieviele Stellen darf ein E-Kennzeichen haben?

Auf ein E-Kennzeichen in Standardgröße (520 x 110mm) passen inklusive des "E" am Ende acht Zeichen. Das verkürzte einzeilige Schild (460 x 110mm) bietet Platz für sechs Zeichen (inklusive E).

Dies sollten Sie bei der Online-Reservierung Ihres Wunschkennzeichens beachten:

  • Die letzte Stelle für das "E", wenn Sie es haben möchten, müssen Sie abrechnen.
  • Beispiel:
    Wunschkennzeichen = MD XY 222 E
    beantragtes Kennzeichen = MD XY 222
  • Das "E" müssen Sie dann direkt bei der Zulassung beantragen

Welche Kraftfahrzeuge können das E-Kennzeichen bekommen?

Neben rein batterieelektrischen Fahrzeugen und solchen mit Brennstoffzelle können laut EmoG auch "von außen aufladbare" Hybridautos (Plug-in-Hybride, PHEVs) mit einem E-Kennzeichen bekommen, wenn sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer im vollelektrischen Betrieb schaffen. Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2018 erstmals zugelassen wurden, müssen 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Ob ein Fahrzeug das E-Kennzeichen bekommt, hängt zusätzlich von der Fahrzeugklasse ab, das Elektro-Kennzeichen gibt es für Pkw, Wohnmobile (beide Fahrzeugklasse M1), Lieferwagen bis 3,5 Tonnen (Klasse N1), Motorräder (Klasse L3e und L4e), Trikes (L5e) oder Quads (L7e). Transporter der Fahrzeugklasse N2 bekommen das Nummernschild, wenn sie mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4250 Kilogramm mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen.

Allgemeine Informationen

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma,
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
  • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

Achtung:

  • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
  • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

Verfahrensablauf

Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.

Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.

Gebühren (Kosten)

zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für

  • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
  • Reservierung: EUR 2,60

Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.

Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

Wichtige Hinweise

Aktuell ist eine Wunschkennzeichenreservierung vor Zulassung des Fahrzeuges nicht möglich.
Wunschkennzeichen können, sofern vorhanden, bis auf Weiteres ausschließlich direkt bei der Zulassung beantragt werden.

Eine Reservierung über das Internet ist 7 Tage gültig, danach wird das Kennzeichen wieder freigegeben.

Die Reservierung beinhaltet nur das Kennzeichen ohne mögliche Zusätze für E-Kennzeichen (E), für Oldtimer (H) und für Saisonkennzeichen.
Maximal können auf einem MD-Kennzeichen noch 6 Buchstaben und Zahlen aufgebracht werden.
Entsprechend den Zusätzen E-Kennzeichen (E), für Oldtimer (H) und für Saisonkennzeichen verringert sich diese Anzahl.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Onlineservices