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Abfallrecht

untere Abfallbehörde

Untere Abfallbehörde

 
Die Aufgaben der unteren Abfallbehörde bestehen im Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz).

- Bearbeitung von Anzeigen bzgl. der ungenehmigten Ablagerung von Abfällen und Autowracks
- Überwachung von Abfallentsorgungs- und behandlungsanlagen
- Überwachung der Abfallentsorgung bzgl. der ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle
- Beratung zu abfallrechtlichen Fragen

Vollzug der Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, z. B. der Nachweisverordnung, Klärschlammverordnung, Verpackungsverordnung, Batterieverordnung, Altautoverodnung etc.

- Vergabe von Abfallerzeugernummern
- Prüfung der ordnungsgemäßen Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
- Beratung bei Fragen zur Abfallentsorgung
- Kontrolle der Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme schadstoffhaltiger Batterien
- Kontrolle der Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme von Verpackungen
- Bearbeitung von Anträgen zur Klärschlammausbringung

Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit der ungenehmigten Lagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen bzw. bei der Gefährdung des öffentlichen Verkehrsraumes durch die Lagerung von Abfällen.

 Veröffentlichung behördlicher Überwachungsergebnisse

Weitere Informationen

Zuständige Stelle