Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs nach Diebstahl
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ihr gestohlenes Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, müssen Sie dies bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
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An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Jedoch können Fahrzeuge auch in jeder anderen Stadt/jedem anderen Landkreis abgemeldet werden.
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Wichtige Hinweise
Dieser Vorgang kann auch durch eine beauftragte Person (ohne schriftliche Vollmacht) vorgenommen werden.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Diebstahlsanzeige der Polizei
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