Lebenspartnerschaft
Laut Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.Juli 2017 {BGBl. I S.2787), ist es ab dem 01. Oktober 2017 nicht mehr möglich, eine Lebenspartnerschaft in Deutschland neu zu begründen.
Gleichgeschlechtliche Ehe
Mit der Anpassung des § 1353 Satz 1 BGB wird es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht die Ehe zu schließen.
Bisherige Lebenspartnerschaften bleiben weiter bestehen
... aber: Seit dem 01. Oktober 2017 ist es möglich, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe umwandeln zu lassen.