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Planfeststellungsverfahren
"Ausbau einer Rechtsabbiegespur an der Brenneckestraße zur Nordost-Auffahrt zum Magdeburger Ring"

Am 22. Oktober 2020 hat das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Magdeburg einen Antrag auf Planfeststellung für das o. g. Bauvorhaben gestellt. Im Zuge der Bauarbeiten soll die verkehrliche Situation in diesem Bereich verbessert werden.

Von einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wurde gemäß § 73 Abs. 3 Satz 2 (Verwaltungsverfahrensgesetz) VwVfG abgesehen, da der Kreis der von dem Vorhaben Betroffenen bekannt ist.

Von der Durchführung eines Erörterungstermins wurde abgesehen, da die erörterungsfähigen Einwendungen und Stellungnahmen in die Planung eingeflossen sind bzw. durch Nebenbestimmungen und Auflagen im Planfeststellungsbeschluss Berücksichtigung gefunden haben.

Mit Beschluss vom 26. Oktober 2021 wurde der Plan für das Vorhaben „Ausbau einer Rechtsabbiegespur an der Brenneckestraße zur Nordost-Auffahrt zum Magdeburger Ring“ festgestellt. Der Vorhabenträgerin wurden zum Wohle der Allgemeinheit und zum Schutz von Rechten Dritter Auflagen erteilt.

Der Planfeststellungsbeschluss vom 26. Oktober 2021 sowie eine Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen liegen in der Zeit vom 15. November 2021 bis zum 26. November 2021 im Fachbereich Vermessungsamt und Baurecht, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg, Raum 127 zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zur Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Eindämmung des Corona-Virus wird wegen der damit verbundenen Zugangsbeschränkungen empfohlen, vor der persönlichen Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen telefonisch einen Termin unter den Telefonnummern (0391) 540 5231 oder (0391) 540 5197 abzustimmen. Durch eine vorherige Terminabstimmung können sämtliche im Zusammenhang mit der Einsichtnahme stehenden Abläufe und Hygienevorschriften organisiert werden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den Planfeststellungsbeschluss vom 26. Oktober 2021 sowie die festgestellten Planunterlagen für die Dauer der Auslegung auf dieser Seite digital einzusehen. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der nachfolgend einzusehenden Planunterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

An das Ende der Auslegungsfrist schließt sich die einmonatige Klagefrist an.

Ansprechpartner

 Teil A - Vorhabenbeschreibung

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00 - Inhaltsverzeichnis

 Teil B - Planteil

03 - Übersichtslageplan

04 - Übersichtshöhenplan

06 - Höhenplan

07 - Lageplan der Immissionsschutzmaßnahmen

08 - Lageplan der Entwässerungsmaßnahmen

12 - Widmung, Umstufung, Einziehung

13 - Kostenermittlung

 Teil C - Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen

15 - Bauwerksskizzen

19 - Umweltfachliche Untersuchungen

21 - Sonstige Gutachten

 Teil D - Nachweise

23 - Verkehrssicherheit

24 - Wirtschaftlichkeit

25 - Vorplanungsvarianten

 Informationen

Bekanntmachungen