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Stadtrat

Als Stadtrat bezeichnet man sowohl die gesamte Gemeindevertretung in Magdeburg als auch ein einzelnes Mitglied des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg .
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg besteht aus den gewählten  56 Stadträten . Sie sind für die Dauer von 5 Jahren gewählt und ehrenamtlich tätig. Die Stadträte üben ihr Ehrenamt nach dem Gesetz und nach freien, dem Gemeinwohl verpflichteten Überzeugung aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Der Stadtrat ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan der Gemeinde. Er ist im Rahmen der Gesetze für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft des Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Er überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse. Rechtsgrundlagen: §§ 36 - 59 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Stadtwahlleiter*in/Gemeindewahlleiter*in

Für die rechtmäßige organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ist der Wahlleiter verantwortlich. Für die Kommunalwahl und die Wahl der Ortschaftsräte in den Ortsteilen Randau-Calenberge, Pechau und Beyendorf-Sohlen wird ein Gemeindewahlleiter *in berufen. Das Amt übt der Amtsleiter des Amtes für Statistik, Wahlen und Digitalisierung, Dr. Tim Hoppe, aus. Seine Geschäftsstelle befindet sich im Wahlamt in der Julius-Bremer-Straße 10. (Postanschrift: Landeshauptstadt Magdeburg, Amt für Statistik, Wahlen und Digitalisierung (Wahlamt), 39090 Magdeburg).
Für die Europawahlen trägt er die Bezeichnung Stadtwahlleiter.

Stimmzettel

Ein Stimmzettel verzeichnet die Kandidaten*innen, die im jeweiligen Wahlbereich bei der Kommunalwahl, im  Bundesland bei der Europawahl  und im Wahlkreis bei der Bundestagswahl bzw. Landtagswahl zur Wahl antreten. Die Stimmzettel erhalten die Wahlberechtigten im Wahllokal bzw. mit den Briefwahlunterlagen.

Stimmzettelschablone

Diese Schablone ist ein Hilfsmittel, mit dem blinde und hochgradig sehbehinderte Wahlberechtigte den für die Wahlentscheidung wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen und im Wahllokal oder bei der Briefwahl eigenständig und geheim wählen können.

Die Stimmzettelschablonen werden von den örtlichen Blindenvereinen auf Anforderung zur Verfügung gestellt, auch wenn ein Wahlberechtigter nicht Mitglied in einem solchen Verein ist.