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Oberbürgermeisterwahl

Der Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin wird von wahlberechtigten Bürgern auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Die Bewerbung für die Wahl zum Oberbürgermeister*in muss von mindestens ein vom Hundert der letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes (Stadt Magdeburg) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (so genannte Unterstützungsunterschriften). Tritt der Amtsinhaber*in erneut an, ist er davon befreit.

 Rechtsgrundlagen:

 - Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

 - Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)

 - Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA)

Ortschaftsrat/ Ortschaftswahl

Ortschaftsräte sind laut Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Gremien in Gemeinden/ Städten mit räumlich getrennten Ortsteilen. Sie beraten die Verwaltung, haben Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, und müssen zu diesbezüglichen Themen angehört werden.

Die Ortschaftsräte werden in den Magdeburger Ortsteilen Pechau, Randau-Calenberge und Beyendorf-Sohlen zeitgleich mit dem Stadtrat gewählt.

Öffnungszeiten der Briefwahlstelle

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