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Anerkennung der Vaterschaft

Sie erwarten ein Kind oder haben bereits ein Kind, sind aber nicht miteinander verheiratet und wollen nun die Vaterschaft anerkennen.
Der Vater muss hierzu die Erklärung abgeben, dass er der Vater ist und die Mutter muss dieser Erklärung zustimmen, da sonst die Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam wird. Vereinbaren Sie also praktischerweise einen Termin bei Ihrem Jugendamt oder Ihrem Standesamt, an dem sowohl Vater als auch Mutter anwesend sein können.

Für die Vaterschaftsanerkennung müssen Sie einige Unterlagen mitbringen, hierzu gehören auf jeden Fall:

  • Ihre Ausweise
  • Ihre Geburtsurkunden, ggf. die ihres Kindes
  • Ggf. die Eheurkunde des Vaters
  • Ggf. Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil der Kindesmutter

Es handelt sich hierbei um eine ganz allgemeine Information, die nicht alle Einzelfälle erfassen kann.
Nehmen Sie daher auf jeden Fall frühzeitig Kontakt auf, um zu klären welche Unterlagen Sie ganz individuell benötigen, welche Kosten evtl. auf Sie zukommen und wann Sie einen Termin vereinbaren können.

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