Inhalt
  • Die erforderlichen Unterlagen hängen von den persönlichen Gegebenheiten der Eheschließenden/Lebenspartner(innen) ab und können sehr unterschiedlich sein.
  • Aus diesem Grund sollte vor der Anmeldung der EheschließungLebenspartnerschaft eine Rücksprache mit dem Standesamt (Beratung) erfolgen. Bei der Beratung werden im persönlichen Gespräch ermittelt, welche Unterlagen in welcher Form erforderlich sind. Bei Eheschließungen/Lebenspartnerschaften mit Auslandsbeteiligung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
  • siehe auch:

Es empfiehlt sich in jedem Fall einen persönlichen Termin zu vereinbaren für die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt, um verbindliche und jeweils aktuelle Auskünfte über die vorzulegenden Dokumente und Gebühren einzuholen. Die notwendigen Unterlagen können auf Grund besonderer familiärer Situationen von den benannten abweichen.