Inhalt

Im Fundbüro der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg werden die Aufgaben der zuständigen Behörde nach den §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wahrgenommen. Das Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg ist auch zuständig Fundsachen, die in den Dienstgebäuden der Verwaltung der Landeshauptstadt Magdeburg gefunden werden und nicht sofort dem Eigentümer zurückgegeben werden können.

Personen, die eine Sache gefunden haben, können sich bei der Dienstleistung „Fundsachen melden“ über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Dort besteht auch die Möglichkeit eine Online-Fundanzeige zu erstatten.

Personen, die eine Sache vermissen, können sich bei der Dienstleistung „Verlorene Sachen wiederfinden“ informieren, ob die verlorene Sache als Fundsache im Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg abgegeben oder angezeigt wurde.

Das Fundbüro der Landeshauptstadt Magdeburg ist nicht zuständig in folgenden Fällen:

  • Die Sache wird in einem Gebäude oder auf dem Gelände einer anderen öffentlichen Behörde gefunden. Öffentliche Behörden sind beispielsweise Gerichte, Polizei, Verwaltungsbehörden, öffentliche Schulen, Krankenhäuser, Museen, Universitäten.
  • Die Sache wird in einer Bahn, in einer Straßenbahn, in einem Bus oder in einem Taxi oder in einem Bahnhof gefunden.

Die in anderen Behörden oder in Bahnen, Bussen usw. gefundenen Sachen sind unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern. Kontaktdaten der Verkehrsbetriebe und der anderen Behörden sind im Internet zu finden.

  • Sachen, die im befriedeten Besitztum entdeckt werden, sind grundsätzlich keine Fundsachen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Zum befriedeten Besitztum zählen insbesondere eingezäunte private Grundstücke und die darauf errichteten Gebäude sowie Verkaufsstellen aller Art. Soweit jemand eine Sache im befriedeten Besitztum entdeckt, muss er sich an den Eigentümer oder die Besitzerin des Grundstückes oder die gewerbetreibende Person wenden.

  • Sollten Sie ein Tier finden, wenden Sie sich bitte an das Tierheim. Das Tierheim erreichen Sie wie folgt:

Tierheim der Landeshauptstadt Magdeburg
Rothenseer Straße 79/80
39124 Magdeburg

Behördennummer: 115
Telefon: +49 391 2537631
Fax: +49 391 2537631
Telefon: +49 391 540-10 (Tierfangbereitschaft der Feuerwehr außerhalb der Dienstzeiten)
tierheim@magdeburg.de

Sie können sich auch unter der Hotline (0391) 5 40 54 00 an den Ordnungsamtlichen Außendienst wenden oder unter:
funkzentrale-1@oa.magdeburg.de