Inhalt
Für das Umweltamt ergeben sich die Aufgaben aus der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg.
Dies betrifft den Schutz der Natur, des Bodens, der Oberflächengewässer und des Grundwassers, die Reinhaltung der Luft und den Schutz des Menschens vor schädlichen Umwelteinwirkungen.

Zu den Sachgebieten:

untere Abfallbehörde
untere Wasserbehörde
untere Naturschutzbehörde
untere Bodenschutzbehörde
untere Immissionsschutzbehörde