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Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen Sie z.B. für die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung oder für eine Gewerbeanmeldung.

Für die vom Fachbereich Finanzservice der Landeshauptstadt Magdeburg festgesetzten Steuern und Gebühren erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung, ob Sie steuerlich geführt sind und ob Zahlungsrückstände bestehen.

Sie können zwischen zwei unterschiedlichen Arten der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung wählen:

  • Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei Gewerbebehörden im Rahmen der Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit oder für sonstige Verwendungszwecke (kostenpflichtig)
  • Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen (kostenfrei)

Formulare für die Online-Beantragung und Online-Bezahlung finden Sie bei den Dokumenten.

Die kostenfreie Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen können Sie per Telefon oder formlos per Fax beantragen.

Ansprechpartnerin im Stadtsteueramt ist:

Frau Hagner

Hinweis für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis: Für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis benötigen Sie eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt Magdeburg.