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Bundesrat stimmt Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung zu

Der Bundesrat hat am 19. November 2021 den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt. Damit wurde eine Rechtsgrundlage für behördlich angeordnete Einschränkungen geschaffen. Dies betrifft unter anderem Abstandsgebot, Maskenpflicht sowie eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Hintergrund für die Gesetzesänderung ist die nicht verlängerte epidemische Lage von nationaler Tragweite. Dieser Beschluss des 19. Bundestages endet am 25. November 2021, da er vom 20. Bundestag nicht verlängert wurde. Als Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkungen und Schutzvorkehrungen dient künftig ein neuer, bundesweit anwendbarer Maßnahmenkatalog.

Dieser erlaubt behördliche Anordnungen von

  • Abstandsgeboten im öffentlichen Raum,
  • Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum,
  • Maskenpflicht,
  • die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Hygienekonzepten - auch unter Vorgabe von Personenobergrenzen,
  • Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie
  • die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmenden einer Veranstaltung.

Im Einzelfall ist auch die Schließung von Einrichtungen erlaubt - dabei sind aber die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Übergangsregelung, Länderöffnungsklausel, Befristung

Eine Übergangsregel stellt sicher, dass bestimmte von den Ländern bereits beschlossene Maßnahmen bis zum 15. Dezember 2021 bestehen bleiben können.

In besonderen Fällen konkreter epidemischer Gefahr können die Länder weitere Anordnungen treffen, wenn ihre jeweiligen Landtage entsprechende Beschlüsse fassen. Generelle Ausgangsbeschränkungen oder Veranstaltungs- und Versammlungsverbote sind dabei allerdings ausgeschlossen.

Die Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich bis 19. März 2022 befristet. Eine Fristverlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.

3G am Arbeitsplatz sowie im öffentlichen Nah- und Fernverkehr

Krankenhäuser erhalten einen Versorgungsaufschlag für jeden Covid-19-Patienten, den sie aufnehmen. Bis Ende März 2022 gelten die Sonderregeln in der Pflege und der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie der erleichterten Vermögensprüfung im Kinderzuschlag weiter. Die Sonderregeln zum Kinderkrankengeld und zur Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung werden auf das Jahr 2022 ausgedehnt.

Strafen für gefälschte Dokumente

Das Gesetz definiert Strafen für das unbefugte oder unrichtige Ausstellen von Gesundheitszeugnissen sowie deren Gebrauch, ebenso für unrichtige Impf- und Test-Dokumentationen oder entsprechender Bescheinigungen sowie die Herstellung von Blankett-Impfausweisen.

Verkündung und Inkrafttreten

Der neue Maßnahmenkatalog im Infektionsschutzgesetz wurde am 23. November 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 24. November 2021, einige weitere Regelungen zum 1. Januar 2022, in Kraft.

23.11.2021