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7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat weitere Lockerungen der aktuellen Corona-Beschränkungen beschlossen. Am 2. Juli 2020 tritt damit die 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes in Kraft. Sie soll bis zum 16. September gelten und beinhaltet angepasste Maßnahmen und Empfehlungen für die Bürger*innen des Landes.

Die zweite Stufe des Sachsen-Anhalt-Plans bringt die Möglichkeit für Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmenden. Auch Sportwettkämpfe dürfen ab dem 2. Juli 2020 angesetzt werden. 

Private Treffen und Familienfeiern in größerem Rahmen

Das grundsätzliche Kontaktverbot bei Zusammenkünften von mehr als 10 Personen wird zur Vermeidung von größeren Ansammlungen in eine Kontaktempfehlung  mit möglichst konstantem Personenkreis und im Freien gelockert.

Fachkundig organisierte Feiern in geschlossenen Räumen sind mit der neuen Corona-Eindämmungsverordnung bis zum 28. August 2020 mit höchstens 250 Teilnehmenden erlaubt. Ab dem 29. August 2020 dürfen dann maximal 500 Personen an einer solchen Veranstaltung teilnehmen. Sozialministerin Petra Grimm-Benne begründete diese Entscheidung mit den anstehenden Einschulungen:

„Damit tragen wir den traditionellen Einschulungsfeiern in Sporthallen, Aulen und Festsälen am 29. August Rechnung.“

Bei den fachkundig organisierten Veranstaltungen im Außenbereich bleibt es bei der Personengrenze von maximal 1000 Teilnehmenden. Zudem gelten jene Veranstaltungen im Außenbereich mit Freizeit- und Unterhaltungsangeboten künftig nicht mehr als Volksfest und dürfen daher ebenso stattfinden.

⯈Großveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden bleiben bis Ablauf des 31. Oktobers 2020 weiterhin verboten.

Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis darf zudem mit 50 statt bisher 20 Personen gefeiert werden.

Weitere Lockerungen auch bei Sportwettkämpfen

Insgesamt 1.000 Sportler*innen und Teilnehmende sind auch die Maximal-Grenze für Sport-Wettkämpfe im Freien, wobei Hygieneregelungen und Vorgaben der jeweiligen Sportverbände einzuhalten sind. In geschlossenen Räumen liegt diese Maximalgrenze bis zum 28. August 2020 bei 250 Teilnehmenden, und ab dem 29. August 2020 bei maximal 500 Teilnehmenden. Auch Kontaktsport ist ab dem 2. Juli 2020 wieder erlaubt, sofern nicht mehr als 50 Personen daran beteiligt sind.

Messen und Spezialmärkte wieder möglich

Messen und Ausstellungen sowie Spezialmärkte und Flohmärkte können künftig analog zu Ladengeschäften unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sowie Einlasskontrollen und Zugangsbegrenzung von einer Person auf 10 Quadratmetern wieder öffnen.

Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und Prostitutionsstätten sowie die Veranstaltung von Volksfesten bleiben auch weiterhin untersagt.

Tourismus und Gastronomie

In der Gastronomie sind Angebote in Buffetform mit Selbstbedienung unter der Bedingung wieder möglich, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten wird. Zudem ist auch hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

Das am 26. Juni 2020 durch das Landesverwaltungsamt verfügte Beherbergungsverbot wird in die Verordnung überführt. Die Regelung besagt, dass Personen, die aus einem Corona-Risiko-Gebiet innerhalb Deutschlands nach Sachsen-Anhalt einreisen, dafür ein höchstens 48 Stunden altes negatives Testergebnis benötigen.

Mund-Nasen-Schutz weiter obligatorisch

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften bleibt bestehen; ebenso in Reisebussen. Hier wird allerdings die bisher zusätzliche Abstandsregelung von mindestens 1,50 Metern zwischen den Mitfahrenden aufgehoben.

Grundsätzlich verweist die Landesregierung auf das AHA-Prinzip im Infektionsschutz:

Abstand

Hygiene

Atemschutz (Mund-Nasen-Bedeckung)

Diese drei Komponenten bleiben auch in der nächsten Zeit das A und O zur Eindämmung des Coronavirus‘. Aktuelle Informationen gibt es auch auf der zentralen Plattform des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Siebte Corona-Eindämmungsverordnung tritt mit Ablauf des 16. September 2020, bei Großveranstaltungen am 31. Oktober 2020, außer Kraft.