Inhalt

30. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Schulstandort Schanzenweg"

  • Lageplan

Es besteht die Absicht, im Stadtteil Fermersleben auf den ehemaligen Tennisanlagen, südlich des Schanzenweges eine Grundschule zu errichten.
Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 14.11.2019 der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens eines Satzungsverfahrens Nr. 471-2 "Alt Fermersleben/ Schanzenweg" als Voraussetzung für den Schulneubau.
Bebauungsplände müssen gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem F-Plan entwickelt werden. Im derzeit wirksamen F-Plan ist im betroffenen Bereich Grünfläche dargestellt. Die angedachte Nutzung erfordert jedoch die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche.
Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen F-Planes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, so dass, um dem o. g. Entwicklungsgebot zu entsprechen, der F-Plan gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren geändert werden muss, und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Nutzung als Gemeinbedarfsfläche dargestellt werden.


Stand des Verfahrens:

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

15.07.2020
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss in Vorbereitung