Inhalt

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 66.000,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds beträgt 79 v. H. (52.140,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligen sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit zusammen bis zu 14 v. H. (9.240,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger beträgt mindestens 7 v. H. (4.620,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.