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Vermessung der Prester Seen

Im Sommer 2015 wurden im Bereich der Prester Seen Vermessungsarbeiten durchgeführt. Sie dienen der geplanten Umsetzung von Wasserbaumaßnahmen in dem Gewässer-Altarm-System der Elbe. Diese Maßnahmen sind Teil der nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die durch das Bauvorhaben "Ersatzneubau Strombrückenzug" verursachten Eingriffe in den Naturhaushalt. Zudem wird durch die geplanten Arbeiten die Entwässerungswirkung des Rohrlakensiels als Hochwassernachsorgemaßnahme verbessert.

Die Maßnahme ist darauf angelegt, durch den Einbau von drei Rohrdurchlässen und durch eine gezielte Entschlammung des Altarm-Systems zur Ausbildung einer hydraulisch ausreichend breiten Rinne, die Gewässerfunktion der Prester Seen wasserbautechnisch und ökologisch wieder zu ertüchtigen.

Die Lage der Rohrdurchlässe ergibt sich dabei aus dem Funktionszusammenhang:

❶ Rohrdurchlass zur Aufnahme von entsprechenden Wassermengen der Stromelbe in den südlichen Prester See im Einwirkungsbereich des Rohrlakensiels.

Der Rohrdurchlass liegt im sogenannten Flügeldeich, der im Hochwasserfall eine Ableitfunktion für den Unterstrom der Elbe darstellt.

Da der Einstau des Flügeldeiches im Hochwasserfall rückwärtig erfolgt, d. h. aus stromabwärtiger Richtung, hat der Einbau des Rohrdurchlasses keinen Einfluss auf Einwirkungen, die bei einem nicht niveaugleichem Überströmen des Flügeldeiches entstehen könnten.

❷ Rohrdurchlass im Bereich des querenden Weges zur hydraulischen Anbindung des südlichen Prester Sees ans Altarm-System.

Aus wasserbautechnischen und gewässerökologischen Gründen wird hier die Ausführungsform eines Fischmaulprofils gewählt, welches dem tatsächlichen Bild eines Fischmauls entspricht.

❸ Rohrdurchlass (Fischmaulprofil) im Abflussbereich der Prester Seen in die Alte Elbe.

Hier besteht ein dringender Sanierungsbedarf hinsichtlich der alten Einlaufbauwerke.

Die geplanten Entschlammungsmaßnahmen zur Herstellung einer durchgängigen Fließgewässerrinne im Altarm-System der Prester Seen erfolgen auf der Grundlage entsprechender hydraulischer Untersuchungen, um insbesondere eine erneute Verschlammung der Prester Seen durch Sedimentablagerungen zu vermeiden. Als vorläufige Arbeitsformel wird von einer Rinnenbreite von ca. 10 Metern ausgegangen.

Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens

Die geplanten Wasserbaumaßnahmen im Bereich der Prester Seen sind Bestandteil der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren "Ersatzneubau Strombrückenzug".

Das Maßnahmenkonzept wurde innerhalb der Stadtverwaltung zwischen dem Umwelt-, dem Stadtplanungs- und dem Tiefbauamt als Vorhabenträger abgestimmt.

Unter Hochwasserschutzaspekten und Aspekten der Umsetzung der europarechtlichen Gewässerrahmenrichtlinie wurde das Vorhaben zudem mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz abgestimmt.

Mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg ist ein Abstimmungstermin vereinbart zur Klärung der Frage, ab welchem Wasserstand der Stromelbe Wasser in das Altarm-System der Prester Seen über den südlichen Rohrdurchlass geleitet werden kann, ohne die volle Schiffbarkeit der Elbe zu beeinflussen.

Insgesamt wird der Maßnahme unter Naturschutzaspekten eine sehr hohe Bedeutung beigemessen, wodurch den unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch den Ersatzneubau Strombrückenzug, neben anderen Maßnahmen, wie Gehölzanpflanzungen, umfassend Rechnung getragen werden kann.

Der Intention des Vorhabenträgers, für die dringend notwendige Umsetzung des Vorhabens Ersatzneubau Strombrückenzug damit eine gewisse Verfahrenssicherheit für die Planfeststellung zu erlangen, wird damit entsprochen.

Außerhalb des Planfeststellungsverfahrens sprechen die Aspekte der Hochwassernachsorge über den erhöhten Effekt des Rohrlakensiels und der Verbesserung der Gewässergüte im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie für diese Wasserbaumaßnahme.

Sollte das geplante Maßnahmenkonzept nicht umgesetzt werden, würde ungehindert eine weitere Verschlammung der Prester Seen erfolgen mit in der Konsequenz vermutlich negativen Erscheinungen für das Naturerleben bei der Freizeit- und Erholungsnutzung (Faulschlamm-, Faulgasbildung, ggfls. Umkippen der Restseen).

Hochwasserschutzaspekte werden durch das geplante Maßnahmenkonzept definitiv nicht berührt, bzw. durch die gewählte Ausführungsform schon im Ansatz beachtet.

Dies betrifft insbesondere die Tatsache, dass der Flügeldeich bis auf den hochwasserneutralen Einbau des Rohrdurchlasses nicht angetastet wird.

06.08.2015