Verordnung über ablaufende Visa; Verordnung durch das Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat vom 08.04.2020
Alle Personen die am 17.03.2020 sich mit einem gültigen Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben, sind ab dem Zeitpunkt des Ablaufs des Visum bis zum 30.06.2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.