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Magdeburger werden, studieren und kassieren!

Leistungsbeschreibung

Die Landeshauptstadt Magdeburg unterstützt  Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und der Hochschule Magdeburg/Stendal mit einer Sofortzahlung von 70,00 € bei gleichzeitiger Anmeldung der Hauptwohnung- insgesamt sind 160,00 € zu holen !!!

Diese Unterstützungszahlung (insgesamt 160 €) erfolgt nur 1 mal, auch wenn das Studium länger als 3 Jahre dauert und wird nur auf Antragstellung gewährt !!!

Mit einer dreistufigen Unterstützungsaktion – 70,00 € / 50,00€ / 40,00 € - heißt die Landeshauptstadt Magdeburg alle Studierenden, die Ihre Hauptwohnung in Magdeburg anmelden, herzlich willkommen.

Studierende, die bereits mit Nebenwohnung in Magdeburg gemeldet sind,  sollten die Möglichkeit nutzen, diese in eine Hauptwohnung umzumelden. Auch sie kommen dann in den Genuss aller Vorteile.

  • Die elterliche Wohnung kann als Nebenwohnung beibehalten werden, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer regionalen Meldebehörde über evtl. Bedingungen.

Auszahlungskriterien

Kriterien für die Auszahlung der Unterstützungsleistung

I. Beantragung

  • Wichtig ist die Antragstellung für jede Rate!
  • Anträge gibt es in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg, direkt im BürgerService (Adresse s.r.) und hier im Internet (s. Formulare)

II. Zahlungsarten

1. Ratenzahlung (160 €)

Gilt für alle Studenten, die für das

  • Sommersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.04.-30.06. des jeweiligen Jahres) oder das
  • Wintersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.10.-31.12. des jeweiligen Jahres)

an einer der beiden Studieneinrichtungen immatrikuliert sind und ihre Hauptwohnung im o.g.Zeitraum anmelden.

  • Anmeldung der Hauptwohnung = Sofortzahlung in Höhe von 70,00 € – nach Bearbeitung des Antrages
  • jeweils 1 Jahr später – neuer Antrag !!! – Zahlung 50,00 € bzw. 40,00 €
2. Einmalzahlung 160 €

Gilt für alle Studenten, die für das

  • Sommersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.04.-30.06. des jeweiligen Jahres) oder das
  • Wintersemester (Zeitraum der Hauptwohnsitznahme 01.10.-31.12. des jeweiligen Jahres)

an einer der beiden Studieneinrichtungen immatrikuliert sind und ihre Hauptwohnung nach Ablauf der 3-monatigen Frist in Magdeburg anmelden.

Hier erfolgt eine Einmalzahlung nach 2 Jahren Hauptwohnsitznahme. Antrag nach den 2 Jahren nicht vergessen!

Wichtig!
Ob Ratenzahlung oder Einmalzahlung- rechtzeitig- einen Antrag stellen.

Der Anspruch auf Unterstützungsleistung erlischt 3 Jahre nach der 1. Ratenzahlung. Bei der Einmalzahlung erlischt der Anspruch 3 Jahre nach Erfüllung der 2-jährigen Meldefrist.

Hinweise

Für alle Zahlungen gilt:
  • Der Studienbeginn darf nicht vor dem Wintersemester 2000 liegen.
  • Die Anmeldung der Hauptwohnung darf jedoch nicht früher als 6 Monate vor Studienbeginn datiert sein.
  • Für die Dauer von zwei Jahren darf der Hauptwohnsitz und das Studium nicht unterbrochen werden.

! Den Bonus gibt's fürs Bleiben. Wer seinen Hauptwohnsitz vor Ablauf des unterstützten Zeitraumes abmeldet, erstattet den Betrag einfach zurück !

weitere Vorteile:

  • Jeweils zum Semesterbeginn bietet das Mobile BürgerBüro in den beiden Studieneinrichtungen vor Ort die Möglichkeit der Wohnungsanmeldung an, das erspart Ihnen den Weg zu den BürgerBüros in der Stadt.
  • Sie brauchen keine Zweitwohnungssteuer für eine Nebenwohnung zu zahlen.
  • Sie haben am Studienort eine für Sie zuständige Pass-/Meldebehörde zur Ausstellung von Dokumenten und anderen Dienstleistungen.
  • Sie können Ihr Wahlrecht direkt hier am Studienort ausüben.

Noch Fragen?...... Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerbüros beraten Sie gern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte folgendes einreichen:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Studienverlaufsbescheinigung
  • Kopie vom aktuellen Studierendenausweis (nur Vorderseite)

Wie erfolgt der Versand?

  • entweder per Post an:BürgerService, Unterstützungsleistung, Bei der Hauptwache 4 (Neues Rathaus), 39104 Magdeburg
  • per Mail an: md-studenten@ewo.magdeburg.de
  • per Fax an: 0391/ 540 2042 oder
  • einfach in einem Bürgerbüro abgeben.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle