Untere Immissionsschutzbehörde
Untere Immissionsschutzbehörde
Die untere Immissionsschutzbehörde nimmt Aufgaben des Immissionsschutz- und Chemikalienrechtes wahr.
Die Rechtsgrundlagen werden in Bezug auf Luftverunreinigungen und erhebliche Belästigungen durch Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umweltfaktoren angewendet.
Der Arbeitsbereich umfasst Vollzugs- und Überwachungsaufgaben, Genehmigungsverfahren, Planungsaufgaben, Bürgeranfragen und Anfragen aus Politik und Verwaltung.
Herr Kielwein |
540 2638 |
Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz |
Herr Bernert |
540 2674 |
Überwachung von Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz |
Frau Köhler |
540 2632 |
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Frau Hannemann |
540 2642 |
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Frau Wildgrube |
540 2706 |
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Herr Bohne |
540 2634 |
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Formulare
Formulare
Merkblatt "Anzeige nach § 5 Abs. 2 oder 31. Bundesimmissionsschutzverordnung - Lösemittelverordnung
"Anzeige einer Anlage nach § 5 Abs. 2 der 31. Bundesimmissionsschutzverordnung - Lösemittelverordnung" und Erläuterungen
Hinweise zum Abbrennen eines Lagerfeuers auf privaten Grundstücken