Untere Naturschutzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde besteht in der Durchsetzung der Naturschutzgesetzgebung und der Baumschutzsatzung sowie in der Anleitung und Kontrolle der Landschaftspflege.
Die Beantragung von Baumfällungen, Kronenreduzierungen und Ausästungen auf Grundlage der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Magdeburg werden je nach Stadtgebiet wie folgt beantragt:
Frau Lücke | 540 2585 | Süd - Ost |
Frau Priemer | 540 2612 | Nord-West |
Frau Schmidt | 540 2560 | Süd - West |
Frau Briehm Tel.: 0391/ 540 2607
Landschaftspflege, Landschaftsplan, Befreiung gem. Feldforstordnungsgesetz
Herr Ohst Tel.: 0391 / 540 2571
Eingriffsregelung: Eingriffe in Natur und Landschaft, z.B. durch Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen
Bearbeitung von Bebauungsplänen
Antrag auf Baumfällung
Antrag auf Baumfällung
Unter Schutz der Baumschutzsatzung stehen alle Laubbäume und Ginkgobäume mit einem Stammumfang von 50 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Für die Arten Eibe, Kugelahorn, Kugelrobinie, Rotdorn, Weißdorn und Stechpalme gilt der Schutz ab einem Stammumfang von mindestens 30 cm. Unabhängig von Art oder Stammumfang sind alle Straßenbäume, Ersatzpflanzungen, Bäume, die im Zuge von zeit-weiligen Begrünungsmaßnahmen gepflanzt worden sind und Bäume, die aufgrund der Festsetzungen aus Bebauungsplänen zu erhalten sind geschützt. Nadelbäume (außer Eibe) fallen nicht unter den Schutz der Satzung. Weitere Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung § 3 Abs. 2. Die Entfernung geschützter Bäume sowie Eingriffe in deren Wurzel- und Kronenbereich bedarf derGenehmigung durch die untere Naturschutzbehörde.