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Fachbereich Bau- und Umweltrecht

Zu den zentralen Themen der städtebaulichen Entwicklung gehören das Baurecht, insbesondere die Bauordnung, das Umweltrecht und die Gewährleistung des Denkmalschutzes. Vom privaten Eigenheim über den Umbau eines Denkmals bis hin zu industriellen Großprojekten werden in diesem Fachbereich die wesentlichen Voraussetzungen für den späteren "ersten Spatenstich" gelegt.

Der Bereich Umwelt gewinnt dabei immer mehr an Bedeutung und wird stark in die Planungsvorgänge und in die Genehmigungsverfahren eingebunden. Auf Grundlage der Baurechts wird die Baugenehmigung erstellt, die gewährleistet, dass sich das jeweilige Bauvorhaben in die jeweilige Umgebung einfügt, die gemeindlichen Vorschriften beachtet und nach Maßgabe des in der Bauordnung definierten Prüfungsumfangs auch den technischen Vorschriften und dem übrigen Baunebenrecht entspricht.

Die Integration des Denkmalschutzes in den Fachbereich hat zur Folge, dass der Denkmalschutz in den Genehmigungsverfahren und bei den gemeindlichen Planungen gebührend Berücksichtigung findet.

Dennoch lassen sich nicht immer die Bauherrenwünsche mit den komplexen Anforderungen des Baurechts vereinen und Rechtsstreitigkeiten der Stadt mit ihren Bauauftragnehmern vermeiden. So werden von diesem Fachbereich diesbezüglich auch baurechtliche Gerichtsverfahren begleitet bzw. für die Stadt selbst geführt.

Fachbereichsleiterin:

Frau Andrea Scheerenberg

Fachbereich Bau- und Umweltrecht
Fachbereichsleiterin

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Zu den Fachdiensten:

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