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EFRE Förderperiode 2014-2020



Die Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist es, durch die Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken.

Um dieses Ziel zu erreichen, legt der EFRE-Fonds einen Fokus auf den Klimaschutz, insbesondere auf die Verringerung der CO2-Emissionen.

Vor allem in den Städten bestehen hohe Energie- und CO2-Reduktionspotentiale. Die vergleichsweise hohen CO2-Emissionen pro Kopf in Sachsen-Anhalt weisen auf einen besonderen Handlungsbedarf hin. Deshalb ist es Ziel, Städte beim nachhaltigen Umbau hin zu einer klimafreundlichen, energie- und ressourcenschonenden Stadt zu unterstützen. Gleichzeitig wird hierdurch ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der EU-2020-Strategie geleistet.

EFRE-Konzept der Landeshauptstadt Magdeburg

Entsprechend den im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Magdeburg 2025 bereits verankerten Zielen für eine Entwicklung hin zu einer klimafreundlichen, energie- und ressourcenschonenden Kommune, erarbeitete sich die Landeshauptstadt Magdeburg 2016 ein EFRE-Konzept mit einem Paket an Maßnahmen, das im Rahmen der EFRE-Förderung bis 2020 umgesetzt werden soll. Das Maßnahmenpaket gliedert sich in verschiedene Themen

  • Vorhaben mit direkter CO2-Minimierung durch Gebäudesanierungen oder Erneuerung der Straßenbeleuchtung
  • Projekte zur Steigerung der Attraktivität und Akzeptanz des Radfahrens und Zufußgehens
  • Stärkung der Attraktivität der Städte durch bauliche und funktionale Anpassung der Infrastruktur

Viele der Maßnahmen sind geeignet, gleich mehrere Teilziele des Operationellen Programms bzw. des ISEK's zu verfolgen.

Fördermaßnahmen

Sanierung der Festungsanlage Ravelin 2

Sanierung Festungsanlage
Ravelin 2

Der Ravelin 2 wird mit Fördermitteln aus dem Programm Sachsen-Anhalt KULTURERBE weitestgehend im Originalzustand denkmalgerecht wiederhergestellt und zu einem kulturellen und touristischen Anziehungspunkt ausgebaut.

Der Nutzer ist der Sanierungsverein “Ravelin 2“ e. V.

Zur Sanierung stehen der Landeshauptstadt Magdeburg aus dem EFRE-Fonds rund 2,433 Mio. EUR an Fördermitteln (Fördersatz 80 v. H.) zur Verfügung. Die Landeshauptstadt beteiligt sich mit Eigenmitteln in Höhe von rund 608.000 EUR an der Maßnahme. Demnach beträgt das Gesamtvolumen rund 3,041 Mio. EUR.

Das Bearbeitungsgebiet befindet sich im Bereich der historisch westlichen Festungsanlagen zwischen Magdeburger Ring und Maybachstraße und hat eine Fläche von 9.255 m². Die Netto-Raumfläche (NRF) von Doppelkaponniere und Kehlkasematte beträgt ca. 500 m² NRF.

Die Liegenschaft ist als Baudenkmal im Denkmalverzeichnis der Landeshauptstadt Magdeburg eingetragen und befindet sich - baurechtlich gesehen - im Außenbereich gemäß § 35 BauGB.

Mit den nachfolgend aufgeführten Baumaßnahmen sollen Gebäudeteile und Freiflächen den originalen und denkmalgerechten Zustand aus der Zeit der Erbauung weitgehend zurückerhalten:

Gebäudeplanerisch:

  1. Denkmalgerechte Sanierung der Flankenkasematten (Ohrenkasematten)
  2. Denkmalgerechte Abdichtung der Dächer aller Gebäude inklusive der Wiederherstellung sämtlicher    Rauchabzüge
  3. Denkmalgerechte Wiederherstellung sämtlicher Holzfußböden der Kehlkasematte
  4. Herstellung einer der künftigen Nutzung gerechten Elektroinstallation in den Gebäuden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes
  5. Denkmalgerechte Rekonstruktion der Blechtore

Landschaftsplanerisch:

  1. Denkmalgerechte Wiederherstellung des historischen Wallprofils inklusive der noch erhaltenen Hohltraverse im Bereich des südlichen Ausfalltores einschließlich des gedeckten Weges bis zur Maybachstraße
  2. Einfriedung des Plangebietes, ca. 350 m
  3. Wegebau

Ansprechpartner im Stadtplanungsamt:

Frau Liane Radike

Vorbereitende Bauleitplanung
Abteilungsleiterin

An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Magdeburg - Gesamtstadt

Die Landeshauptstadt Magdeburg möchte ihr "Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 2025" aus dem Jahr 2013 fortschreiben. Für die Fortschreibung gibt es drei zentrale Anlässe.

  • Die Planungsperspektive des ISEK Magdeburg soll von 2025 auf 2030+ verlängert werden. Damit folgt die Landeshauptstadt den aktuellen Empfehlungen von Bund und Land und passt ihre Vorhabenplanung dem Zeithorizont beispielsweise der Prognosen des Statistischen Landesamtes an.
  • Die Analysen, Sachstände und Zielsetzungen sollen aktualisiert werden. Viele der Datengrundlagen im ISEK, auf denen Zielsetzungen basieren, haben das Basisjahr 2010 oder 2011. Sie sind entsprechend überholungsbedürftig.
  • Die inhaltlichen Ansprüche an ein ISEK haben sich weiter entwickelt. Ein größeres Gewicht soll neben den Themen soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit insbesondere das Thema Klimaschutz erhalten. Dazu sollen vertiefende Ausführungen der Umwelt- und Klimaschutzbelange sowie deren inhaltliche Konkretisierung mit hinreichenden Ausführungen zu CO2- und Energieeffizienz aufgenommen werden. Externe Kompetenzen (z. B. Wirtschafts- und Sozialpartner, Bürger) sollen dazu aktiv einbezogen werden. Ziel ist die konzeptionelle Analyse und Ausarbeitung von Projekten, deren verbindendes Element der behutsame ökologische Umbau der Städte hin zu einer klimafreundlichen, energie- und ressourcensparenden sowie kompakteren Stadt ist.

Im Ergebnis soll das Konzept einen langfristig gültigen und konsensorientierten Rahmen der zukünftigen Entwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg bilden. Es soll der Kommunalpolitik Orientierung geben und als Entscheidungshilfe dienen, innerhalb der Verwaltung Basis der ressourcenübergreifenden Zusammenarbeit sein und für Bürgerinnen und Bürger wie Investoren das Maß an Transparenz gegenüber kommunalen Entscheidungen erhöhen.

Die Fortschreibung stellt einen Beitrag insbesondere zu dem spezifischen Ziel 9 "Anpassung städtischer Strukturen an Erfordernisse der Energieeinsparung und des Klimaschutzes" des EFRE-Programms dar. Die EU und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen die Fortschreibung über das OP EFRE 2014-2020 mit einer Förderung.

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 15.000,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds beträgt 79 v. H. (11.850,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligen sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit bis zu je 7 v. H. (2.100,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger beträgt mindestens 7 v. H. (1.050,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Magdeburg - Leipziger Straße: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ackerstraße und Helmholtzstraße

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 79.750,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds beträgt 79 v. H. (63.002,50 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligen sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit zusammen bis zu 14 v. H. (11.165,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger beträgt mindestens 7 v. H. (5.582,50 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stand des Verfahrens

Durch die starke Erhöhung der Baupreise (Tiefbau- und Elektroleistungen), belegt durch das Ausschreibungsergebnis der Maßnahme Ansbacher Straße in Neustadt, wurde für die Realisierung des Vorhabens: "Erneuerung der Straßenbeleuchtung Friedhofstraße, Gröninger Straße und Thieberg“ im Stadtumbaugebiet Südost die vollständige Inanspruchnahme der Mittel erforderlich, die ursprünglich für das Vorhaben: "Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Helmholtzstraße und der Ackerstraße“ im Stadtumbaugebiet Leipziger Straße beantragt und bewilligt worden waren.

Damit war der Zuwendungszweck im Stadtumbaugebiet Leipziger Straße, wie ursprünglich beantragt und bewilligt, nicht mehr realisierbar.

Der Förderantrag wurde zurückgezogen.

Magdeburg-Neu Olvenstedt: Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Gneisenauring, Olvenstedter Scheid und Gerstengrund

Die Zuwendung wurde im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 181.600,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds betrug 79 v. H. (143.464,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligten sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit zusammen bis zu 14 v. H. (25.424,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger betrug mindestens 7 v. H. (12.712,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stand des Verfahrens

Im Zuge der Erschließung eines an den Gerstengrund anliegenden Wohngebietes erfolgte bereits im Jahr 2019 die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in diesem Teilabschnitt.

Damit ist der Zuwendungszweck wie ursprünglich beantragt und bewilligt nicht mehr realisierbar.

Eine geänderte Neubeantragung bei Reduzierung der Straßen erfordert die vollständige Neuerstellung des gesamten Antrages einschließlich sämtlicher Anlagen und Bestätigungen.

Die sich daraus ergebende Terminkette zur Neuerstellung des Antrages, Bewilligung des Antrages, der Planung, Ausschreibung und Realisierung der Maßnahme sowie abschließende Verwendungsnachweiserstellung endet nach Abschluss der EFRE-Förderperiode.

Planung, Ausschreibung und Realisierung der Maßnahme sind durch die Landeshauptstadt Magdeburg aus Eigenmitteln vorzufinanzieren.

Aus der v. g. Terminkette sowie wegen der Vorfinanzierung aus Eigenmitteln erwächst das haushalterische Risiko zu Lasten der Landeshauptstadt, dass die Refinanzierung des förderfähigen Kostenanteils aus EFRE und Stadtumbau (93 % der Kosten) nicht gewährleistet ist.

Der Förderantrag wurde zurückgezogen.

Magdeburg - Neustadt: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ansbacher Straße

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 16.500,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds beträgt 79 v. H. (13.035,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligen sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit zusammen bis zu 14 v. H. (2.310,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger beträgt mindestens 7 v. H. (1.155,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ausgangssituation

Die Beleuchtung der Ansbacher Straße erfolgte vor Beginn der Maßnahme durch drei Leuchten mit einer Bestückung von Na-Lampen mit je 70 W.
Die elektrische Gesamtleistung je Lichtpunkt betrug somit inklusive Vorschaltgerät 83 W. Durch die fast 30 Jahre alten Leuchten war die Anlage von einer großen Störanfälligkeit gekennzeichnet. Die Leuchten, mit ihren Abdeckungen, waren durch UV-Einstrahlung stark angegriffen, die Lichtlenkung und der Wirkungsgrad der Leuchte entsprechend eingeschränkt.

Kurzbeschreibung der Maßnahme

Im Zuge der Maßnahme wurden die drei vorhandenen Maste (Lichtpunkthöhe 5 m) mit neuen LED-Leuchten (Modulleistung 12 W) bestückt. Ein Lichtpunkt wurde komplett ergänzt.
Die Einspeisung wurde von der Stendaler Straße, den Vorschriften entsprechend, mit Erdkabel 5x16 mm² erneuert.

Vorbereitung, Durchführung und Fertigstellung der Maßnahme

Durch das Tiefbauamt wurden die Planungsleistungen für die Ausführung der Tiefbau- und Elektroleistungen erstellt. Für die Planung der Straßenbeleuchtung wurde entsprechend der Beleuchtungsklasse P 5  (3 Lx / 0,6Lx) eine Beleuchtungsberechnung (Dialux-Verfahren) entsprechend der DIN EN 13201 durchgeführt.
Der ermittelte notwendige Lichtstrom führte zur Auswahl der LED-Leuchte.
Es wurden besonders energieeffiziente, langlebige, dimmbare LED-Leuchten ausgewählt. Diese dimmen in den verkehrsschwachen Zeiten (von 23.00 Uhr -05.00 Uhr) die Beleuchtung automatisch.
Die erstellten Ausschreibungsunterlagen wurden nach Prüfung und Freigabe durch den Fördermittelgeber, nach öffentlicher Ausschreibung, durch die Zentrale Vergabestelle der Landeshauptstadt Magdeburg, ausgeschrieben. Der Vergabevorgang wurde durch das Rechnungsprüfungsamt begleitet und der Zuschlag auf das kostengünstigste Angebot erteilt.
Vor Beginn der Maßnahme wurde der Ist-Zustand durch Fotos dokumentiert.
Bereits 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme wurde das Bauschild entsprechend der Vorgaben des Fördermittelgebers am Beleuchtungsmast angebracht.
Die Maßnahme wurde planmäßig am 06.04.2020 mit der Baustelleneinrichtung begonnen.
Nach Beendigung der Tiefbauarbeiten und dem Abschluss der Kabelverlegung sowie der Lieferung und Montage der LED-Leuchten wurde die Anlage am 07.05.2020 fertiggestellt und in Betrieb genommen.

Ergebnis der Maßnahme

Die in die Jahre gekommene Altanlage wurde durch eine hocheffiziente langlebige LED-Anlage ersetzt, vorhandene Altmasten konnten erhalten werden. Wartungsaufwand und -kosten können zukünftig reduziert werden.
Eine Einsparung von CO2 wurde erzielt, die Einsparung von Energiekosten wurde sogar übertroffen (s. Folgekostenbetrachtung).

Magdeburg - Neustadt: Neubau Lärmschutzwand Magdeburger Ring

Die Zuwendung wurde im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 763.000,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds betrug 79 v. H. (602.770,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligten sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit zusammen bis zu 14 v. H. (106.820,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger betrug mindestens 7 v. H. (53.410,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stand des Verfahrens

Nach der aktuellen Kostenschätzung ist z. Zt. von Baukosten in Höhe von ca. 1,608 Mio EUR (brutto) auszugehen zzgl. der Kosten der Kostengruppe 700. Demgegenüber steht eine Bewilligung in Höhe von 763.000 EUR (brutto) inkl. der Kostengruppe 700.

Durch die z. Zt. beobachtbare starke Erhöhung der Baupreise ist eine Realisierung der Maßnahme im Rahmen der bewilligten Mittel nicht möglich.

Damit ist der Zuwendungszweck wie ursprünglich beantragt und bewilligt nicht mehr realisierbar.

Eine geänderte Neubeantragung auf Grundlage der aktuellen Kosteschätzung zzgl. der Kosten der Kostengruppe 700 erfordert die vollständige Neuerstellung des gesamten Antrages einschließlich sämtlicher Anlagen und Bestätigungen.

Die sich daraus ergebende Terminkette zur Neuerstellung des Antrages, Bewilligung des Antrages, der Planung, Ausschreibung und Realisierung der Maßnahme sowie abschließende Verwendungsnachweiserstellung endet nach Abschluss der EFRE-Förderperiode.

Planung, Ausschreibung und Realisierung der Maßnahme sind durch die Landeshauptstadt Magdeburg aus Eigenmitteln vorzufinanzieren.

Aus der v. g. Terminkette sowie wegen der Vorfinanzierung aus Eigenmitteln erwächst das haushalterische Risiko zu Lasten der Landeshauptstadt, dass die Refinanzierung des förderfähigen Kostenanteils aus EFRE und Stadtumbau (93 % der Kosten) nicht gewährleistet ist.

Der Förderantrag wurde zurückgezogen.

Magdeburg - Reform: Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Lilienweg, Resedaweg, Narzissenweg, Schlehenweg, Holunderweg und Tulpenweg

Die Zuwendung wurde im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 196.000,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds betrug 79 v. H. (154.840,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligten sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit zusammen bis zu 14 v. H. (27.440,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger betrug mindestens 7 v. H. (13.720,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stand des Verfahrens

Durch die starke Erhöhung der Baupreise, (Tiefbau- und Elektroleistungen) belegt durch die Ausschreibungsergebnisse der Maßnahmen in Südost und der Ansbacher Straße in Neustadt, ist eine Realisierung aller vorgesehenen Straßen im Rahmen der bewilligten Mittel nicht möglich.

Damit ist der Zuwendungszweck, wie ursprünglich beantragt und bewilligt, nicht mehr realisierbar.

Eine geänderte Neubeantragung bei Reduzierung der Straßen erfordert die vollständige Neuerstellung des gesamten Antrages einschließlich sämtlicher Anlagen und Bestätigungen.

Die sich daraus ergebende Terminkette zur Neuerstellung des Antrages, Bewilligung des Antrages, der Planung, Ausschreibung und Realisierung der Maßnahme sowie abschließende Verwendungsnachweiserstellung endet nach Abschluss der EFRE-Förderperiode.

Planung, Ausschreibung und Realisierung der Maßnahme sind durch die Landeshauptstadt Magdeburg aus Eigenmitteln vorzufinanzieren.

Aus der v. g. Terminkette sowie wegen der Vorfinanzierung aus Eigenmitteln erwächst das haushalterische Risiko zu Lasten der Landeshauptstadt, dass die Refinanzierung des förderfähigen Kostenanteils aus EFRE und Stadtumbau (93 % der Kosten) nicht gewährleistet ist.

Der Förderantrag wurde zurückgezogen.

Magdeburg - Stadtfeld: Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Emdener Weg (1. BA), Spechtweg, Kleiberweg und Kranichweg

Die Zuwendung wurde im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 110.000,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds betrug 79 v. H. (86.900,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligten sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit zusammen bis zu 14 v. H. (15.400,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger betrug mindestens 7 v. H. (7.700,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stand des Verfahrens

Durch die starke Erhöhung der Baupreise, (Tiefbau- und Elektroleistungen) belegt durch die Ausschreibungsergebnisse der Maßnahmen in Südost und der Ansbacher Straße in Neustadt, ist eine Realisierung aller vorgesehenen Straßen im Rahmen der bewilligten Mittel nicht möglich.

Damit ist der Zuwendungszweck, wie ursprünglich beantragt und bewilligt, nicht mehr realisierbar.

Eine geänderte Neubeantragung bei Reduzierung der Straßen erfordert die vollständige Neuerstellung des gesamten Antrages einschließlich sämtlicher Anlagen und Bestätigungen.

Die sich daraus ergebende Terminkette zur Neuerstellung des Antrages, Bewilligung des Antrages, der Planung, Ausschreibung und Realisierung der Maßnahme sowie abschließende Verwendungsnachweiserstellung endet nach Abschluss der EFRE-Förderperiode.

Planung, Ausschreibung und Realisierung der Maßnahme sind durch die Landeshauptstadt Magdeburg aus Eigenmitteln vorzufinanzieren.

Aus der v. g. Terminkette sowie wegen der Vorfinanzierung aus Eigenmitteln erwächst das haushalterische Risiko zu Lasten der Landeshauptstadt, dass die Refinanzierung des förderfähigen Kostenanteils aus EFRE und Stadtumbau (93 % der Kosten) nicht gewährleistet ist.

Der Förderantrag wurde zurückgezogen.

Magdeburg - Sudenburg: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Astonstraße, Schule Astonstraße und Ernst-Toller-Straße

Die Zuwendung wurde im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 110.000,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds betrug 79 v. H. (86.900,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligten sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit zusammen bis zu 14 v. H. (15.400,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger betrug mindestens 7 v. H. (7.700,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stand des Verfahrens

Im Zuge von SWM-Maßnahmen (10 kV- Kabelverlegungen) im Abschnitt der Schule Astonstraße musste in diesem Abschnitt eine vorgezogene Erneuerung der Straßenbeleuchtung erfolgen. Des Weiteren ist durch den vorgesehenen Abriss angrenzender Wohnbebauung eine Durchführung der Maßnahme auf absehbare Zeit nicht möglich.

Damit ist der Zuwendungszweck wie ursprünglich beantragt und bewilligt nicht mehr realisierbar.

Eine geänderte Neubeantragung bei Reduzierung der Straßen erfordert die vollständige Neuerstellung des gesamten Antrages einschließlich sämtlicher Anlagen und Bestätigungen.

Die sich daraus ergebende Terminkette zur Neuerstellung des Antrages, Bewilligung des Antrages, der Planung, Ausschreibung und Realisierung der Maßnahme sowie abschließende Verwendungsnachweiserstellung endet nach Abschluss der EFRE-Förderperiode.

Planung, Ausschreibung und Realisierung der Maßnahme sind durch die Landeshauptstadt Magdeburg aus Eigenmitteln vorzufinanzieren.

Aus der v. g. Terminkette sowie wegen der Vorfinanzierung aus Eigenmitteln erwächst das haushalterische Risiko zu Lasten der Landeshauptstadt, dass die Refinanzierung des förderfähigen Kostenanteils aus EFRE und Stadtumbau (93 % der Kosten) nicht gewährleistet ist.

 Der Förderantrag wurde zurückgezogen.

Magdeburg - Südost: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Friedhofstraße, Gröninger Straße und Thieberg

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 66.000,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds beträgt 79 v. H. (52.140,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligen sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit zusammen bis zu 14 v. H. (9.240,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger beträgt mindestens 7 v. H. (4.620,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.