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Rahmenplan Fortschreibung

Am 13.06.1991 beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Magdeburg die Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Buckau beschlossen. Am 06.07.1991 wurde die Satzung rechtskräftig. Mit dem Beschluss der Stadtverordneten vom 01.07.1993 wurde dem „Städtebaulichen Rahmenplan“ für das Sanierungsgebiet Buckau zugestimmt, der seitdem die Grundlage für alle bereichs- und objektbezogenen Sanierungsmaßnahmen darstellt. Im Jahr 2000 erfolgte die Aufnahme des Sanierungsgebietes und des im Westen angrenzenden Bahngeländes in die Landesinitiative URBAN 21.

Das noch Anfang der 90er Jahre prognostizierte Wirtschaftswachstum in Magdeburg hatte sich nicht eingestellt, stattdessen kam es zu anhaltenden Einwohnerverlusten durch Geburtenrückgänge, Wegzüge ins Umland und arbeitsmarktbedingte Abwanderungen in die alten Bundesländer auf Grund fehlender Arbeitsplätze durch die Stilllegung ehemaliger Schwermaschinenbaukombinate.
 
Ende 2000 wurde von der Landeshauptstadt Magdeburg für das ganze Stadtgebiet ein Stadtumbaukonzept vorgelegt, um die Stadtentwicklungsziele dem rasanten Einwohnerrückgang und dem steigenden Wohnungsleerstand anzupassen. Mit dem gezielten Stadtumbau sollen die notwendigen Schrumpfungsprozesse in geordnete Bahnen gelenkt werden. Waren im Rahmenplan von 1993 noch umfangreiche Neubaumaßnahmen für Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe neben dem Erhalt der vorhandenen Gebäudesubstanz vorgesehen, mussten spätestens nach Vorlage des Stadtumbaukonzeptes auch die Sanierungsziele neu formuliert werden.Insbesondere der Umgang mit dem Altbaubestand wurde durch das Stadtumbaukonzept modifiziert. Die öffentliche Förderung der Bestandsmodernisierung muss sich im Sanierungsgebiet auf die stadtbildprägende Kernbebauung konzentrieren und die nachhaltige Vermietbarkeit der Wohnungen zum Ziel haben. Mit der hier vorgelegten Fortschreibung des Rahmenplanes wird der erreichte Sanierungsstand dargestellt. Dazu wurden die vom Institut für Psychologie der Otto-von- Guericke-Universität Magdeburg erhobenen Daten, bezogen auf spezielle Indikatoren für das Sanierungsgebiet bzw. URBAN 21-Gebiet eingearbeitet. Im Ergebnis soll eine aktualisierte Festlegung der Sanierungsziele erfolgen, die den oben genannten Entwicklungen Rechnung trägt.

Hierzu wurden der im Sommer 2003 vorgefundene Modernisierungszustand, der Leerstand und die Nutzungsstruktur im gesamten URBAN 21-Gebiet dargestellt. Stadtbild-, Freiraum- und Verkehrsanalysen wurden erarbeitet. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes wurde auf Zweckmäßigkeit überprüft. Auf der Basis der Analyse des IST-Zustandes wurden in der Zeit von Mai bis November 2003 prozessbegleitend regelmäßige Gesprächsrunden mit Bürgern, Politikern und Vertretern der Verwaltung organisiert. Mit dieser bürgernahen Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplans werden die Sanierungsziele neu formuliert.
 
Die Funktion des Rahmenplanes
 
Von März bis Juli 2003 wurden Modernisierungszustand, Leerstand und Nutzungsstruktur innerhalb des Sanierungsgebietes aktualisiert. Daneben wurden Stadtbild- und Freiraumanalysen durchgeführt. Die Verkehrsproblematik wurde aus städtebaulicher Sicht untersucht. Die Ergebnisse, Auswertungen und daraus abgeleiteten Leitbilder wurden zunächst in den planungsbegleitenden monatlich stattfindenden Sitzungen des Arbeitskreises zur Erarbeitung des Rahmenplanes diskutiert. Dieser setzte sich zusammen aus politischen Mandatsträgern, Vertretern der Verwaltung, öffentlichen Aufgabenträgern und war für alle interessierten Bürger offen.

Der vorliegende Rahmenplan ist das visualisierte Ergebnis der im Arbeitskreis weiterentwickelten Leitbilder für das Sanierungsgebiet Buckau und wird zunächst in den städtischen Gremien weiter diskutiert werden. Die darin festgelegten Leitbilder gelten als grundsätzliche Vorgabe für alle weiteren bereichsbezogenen und projektbezogenen Aktivitäten. Der Rahmenplan veranschaulicht im baulich räumlichen Zusammenhang in welcher Weise die Sanierungsziele umgesetzt werden sollen. Weiterhin bildet er die grundlegende Voraussetzung für eine gezielte Städtebauförderung und eine in allen Bereichen koordinierte Sanierungsstrategie für das Sanierungsgebiet. Der Rahmenplan ist keine detaillierte und abschließende Planung, sondern formuliert städtebauliche Leitbilder, welche künftigen Blockgutachten, Bebauungsplänen, Objektplanungen und Wettbewerben zugrunde gelegt werden. Weiterhin formuliert der Rahmenplan die Ziele für Verkehrs- und Grünplanung.

Weitere Informationen:

Der Rahmenplan ist in gedruckter Form kostenlos erhältlich im Stadtplanungsamt Magdeburg und bei der BauBeCon Sanierungsträger GmbH (s. Ansprechpartner).

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