Jugendamt - Elternbeitragsstelle
Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA)
Weitere Informationen können Sie den folgenden Reitern entnehmen.
Informationen zum KiFöG LSA
Sie haben Fragen zum Kinderförderungsgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA)
Fragen nach
Themenkomplexen
- Informationen zum neuen KiFöG LSA ab dem 1. Januar 2019
- Fragen- und Antwortenkatalog der Elternbeitragsstelle
- Betreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege
- Kinderförderungsgesetz LSA (KiFöG LSA)
- Kostenbeitragssatzung der Landeshauptstadt Magdeburg
- Betreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde
- Informationen des Landes Sachsen-Anhalt
Kostenbeitrag
Informationen zum Kostenbeitrag
Allgemeines zum Kostenbeitrag
Sollte Ihr Kind seinen Lebensmittelpunkt aus Magdeburg in eine andere Gemeinde des Landes Sachsen-Anhalt verlegen, dann haben Sie dies gegenüber dem Einrichtungsträger bzw. der Tagespflegestelle und der Elternbeitragsstelle Magdeburg anzuzeigen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde die Weiterbetreuung Ihres Kindes in einer Tageseinrichtung/Tagespflegestelle auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Magdeburg mitzuteilen (vgl. „Betreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde“ I. Kinder aus Umlandgemeinden).
Magdeburger Kinder, die in einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle außerhalb der Landeshauptstadt Magdeburg im Land Sachsen-Anhalt betreut werden, haben dies gegenüber der Elternbeitragsstelle Magdeburg anzuzeigen (vgl. „Betreuung außerhalb der Wohnsitzgemeinde“ II. Kinder aus Magdeburg im Umland).
Grundlagen zum Kostenbeitrag / Erläuterungen zum Kostenbescheid
Geschwisterstaffelung
Die Geschwisterstaffelung wird bei Betreuungsbeginn für alle im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren durch das Jugendamt festgestellt. Änderungen bei der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder (z.B. Geburt eines Geschwisterkindes) sind durch die Eltern dem Jugendamt Magdeburg zu melden.
- Keine Einträge vorhanden -Erlass / Teilerlass von Kostenbeiträgen
Die Feststellung bzw. die Berechnung zur Zumutbarkeit von Kostenbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege erfolgt durch die Elternbeitragsstelle.
Kostenerstattung
Öffnungszeiten Elternbeitragsstelle
Öffnungszeiten der Elternbeitragsstelle
Bis auf Weiteres
Montag und Mittwoch: geschlossen
Dienstag: 14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Grund ist die noch immer notwendige Mehrarbeit bei der Umsetzung des neuen Kinderförderungsgesetzes.
Das Jugendamt bittet um Verständnis.
Anträge zur Kinderbetreuung können auch über den Postweg oder per E-Mail an die zuständige Ansprechpartnerin gestellt werden.
Ansprechpartner
Ansprechpartner/-innen
der Elternbeitragsstelle
39116 Magdeburg
Tageseinrichtungen Sozialregion Süd und Tagespflege
Tageseinrichtungen Sozialregion Nord
Kinder aus dem Umland
Eigenbetrieb Kommunale Kindertageseinrichtungen
Tageseinrichtungen Sozialregion Mitte und Olvenstedt
Tageseinrichtungen Sozialregion Südost und im Umland betreute Kinder