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Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben der Unterbringung in einer Asylbewerberunterkunft oder Wohnung erhalten sie Grundleistungen für Ernährung, Kleidung und Körperpflege. Die Leistungen entsprechen ihrem Umfang nach etwa den Leistungen des SBG II ("Hartz 4") und SGB XII ("Sozialhilfe"). Sie erhalten weiterhin Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
Für die Kinder von Asylsuchenden besteht Schulpflicht.