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Beglaubigung ausländischer Geburtsurkunden
Ausländische Geburtsurkunden können zur Vorlage beim Landesverwaltungsamt bzw. zur Beifügung zu einer Bewerbung beglaubigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- original Geburtsurkunde
- deutsche Übersetzung (übersetzt durch einen vereidigten Übersetzer)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen gemäß der Verwaltungskostensatzung der Landeshauptstadt Magdeburg (Amtsblatt 44/2006)
- Für Beglaubigungen
3,60 € je Seite der Erstausfertigung und 1,60 € je Seite der Mehrfachausfertigung