Coronavirus: Arbeit und Beruf
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.00 Einwohner gelten die Regelungen der Bundes-Notbremse.
Schließung von Firmen: Wo wird Ausfallgeld oder Kurzarbeitergeld beantragt?
Zum Bezug von Kurzarbeitergeld (KUG) sind Sonderregelungen und Erleichterungen erlassen worden. Diese gelten rückwirkend ab dem 1. März 2020. Beschäftigte, die aufgrund des Coronavirus' in die Kurzarbeit müssen und damit Entgeldausfälle haben, können Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
⯈Informationen dazu bietet die Industrie- und Handelskammer
Jobcenter-Termine: Keine Strafmaßnahmen wenn sich Arbeitslose nicht melden
Infotelefon: 0391 562 1777 und 0391 562 1191
montags bis donnerstags - 8:00 bis 16:00 Uhr
freitags - 8:00 bis 13:00 Uhr
Weitere Auskünfte gibt es auch auf Bundesagentur für Arbeit sowie auf Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg.
Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Informationen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Handwerkskammer: Beratungshotline und Informationen
Die Handwerkskammer Magdeburg steht ihren Mitgliedsbetrieben beratend zur Seite und bietet folgende Hotline-Sprechzeiten:
Handwerkskammer-Hotline: 0391 6268 0
montags bis freitags von 7:30 bis 18:00 Uhr
Anliegen können auch per E-Mail an info@hwk-magdeburg.de übermittelt werden.
Unter HWK-Magdeburg - Corona stellt die Handwerkskammer aktuelle Informationen für Handwerker zusammen. Weitere Informationsangebote der Handwerkskammer:
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