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Was benötigt man zur Versendung einer E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur?

Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die persönliche Unterschrift. Um eine entsprechende Signatur erzeugen zu können, benötigt man eine Signaturkarte eines Zertifizierungsdiensteanbieters (Signaturkartenanbieter/Trustcenter). Diese wird nur einer natürlichen Person ausgestellt.

Beantragung

Bei der Ausstellung einer Signaturkarte müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden, daher ist der Beantragungsprozess sehr zeitaufwändig. Der Ablauf ist regelmäßig folgender:
  • Sie wählen einen Signaturkartenanbieter aus. Eine Übersicht der aktuell tätigen Zertifizierungsdiensteanbieter finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
  • Die vom ausgewählten Anbieter vorgegebenen Antragsformulare sind entsprechend der Vorgaben auszufüllen und beim Anbieter einzureichen.
  • Nach Erhalt der notwendigen Unterlagen erfolgt die persönliche Überprüfung Ihrer Identität direkt durch den Signaturkartenanbieter oder einen benannten Identpartner.
  • Möglich ist auch der Erwerb des notwendigen Lesegerätes über den ausgewählten Anbieter.
  • Der Signaturkartenanbieter erstellt die Signaturkarte und stellt Sie Ihnen in einer sicheren Versandform mit einer PIN-Nummer zu.
  • Nach Eingang der Empfangsbestätigungen über die PIN-Nummer nimmt der Signaturkartenanbieter Ihre Zertifikate in einen entsprechenden Verzeichnisdienst auf und schaltet so Ihre Signaturkarte frei. Jetzt können Sie mit der Signaturkarte qualifiziert signieren.

Bitte beachten Sie, dass Einzelheiten je nach Regelungen und Geschäftsbedingungen des Anbieters differieren.

Kosten

Die Bereitstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist mit Kosten verbunden, so bspw. für den Erwerb des Kartenlesegerätes und die Ausstellung der Signaturkarte. Hinsichtlich der konkreten Konditionen informieren Sie sich bei dem ausgewählten Anbieter.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Signaturkarte nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. Das entsprechende Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Anbringung der Signatur an dem Dokument gültig gewesen sein!