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Wohnsitz abmelden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Rechtsgrundlage

Wichtige Hinweise

Die Verpflichtungen zur Abmeldung bei den Meldebehörden wurden bedeutend vereinfacht und ersparen dem Bürger viele Behördenwege.

Bitte beachten Sie aber, dass für die verbleibenden An- und Abmeldungen die gesetzliche Frist von 7 Tagen gilt.

weiterhin bestehende Verpflichtung zur Abmeldung

Erfüllungsort

Änderung des Hauptwohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik NEIN In diesem Fall ist nur eine Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes notwendig.
Verzug ins Ausland JA In diesem Fall ist eine Abmeldung bei der Meldebehörde des alten Wohnsitzes weiterhin notwendig.
Änderung einer Nebenwohnung innerhalb der Bundesrepublik JA In diesem Fall ist eine Abmeldung bei der Meldebehörde des alten Wohnsitzes weiterhin notwendig.

 

Weitere Informationen

Dr. Laier, RL VII2 BMI

Weitere Informationen

Zuständige Stelle