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Plaketten (AU und HU)

Leistungsbeschreibung

 

Übersicht über die Fahrzeugplaketten

Zulassung:

Die Zulassungsplakette befindet sich auf beiden Kennzeichenschildern. Sie zeigt, dass das Kraftfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.

HU (Hauptuntersuchung):

Die Plakette befindet sich auf der hinteren Kennzeichentafel.

Die HU wird von den technischen Prüfstellen durchgeführt.

Mit der HU wird geprüft, ob der technische Zustand des Kraftfahrzeugs den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bei der HU festgestellte Mängel müssen beseitigt werden, bevor die Plakette erteilt werden kann. Achten Sie deshalb darauf, die HU rechtzeitig durchführen zu lassen.

Bitte vergessen Sie jedoch nicht: Die HU ist keine vollständige Untersuchung Ihres Fahrzeugs auf Mängel und entbindet den Halter nicht von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit! Lassen Sie Ihr Fahrzeug deshalb regelmäßig von autorisierten Fachleuten prüfen und beheben Sie Mängel sofort.

Umweltverträglichkeit:

Ab dem01.01.2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung (AU) mehr. Der bisher maßgebliche § 47 a StVZO entfällt. Die an ihre Stelle tretende  Umweltverträglichkeitsprüfung (gem. 29 Abs. 14 StVZO) ist Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU).

Der Nachweis über die Untersuchung der Umweltverträglichkeit vom Kfz. erfolgt ab dem 01.01.2010 über die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.

Wird nach dem 01.01.2010 eine HU durchgeführt, wird eine vorhanden AU-Plakette vom Prüfer entfernt.

Ab dem 01.01.2010 entfällt auch die Pflicht der Zulassungsbehörde  zur Anbringung von AU-Plaketten und des Halters des Fahrzeuges, dafür zu sorgen, dass sich die AU-Plakette im ordnungsgemäßem Zustahd befindet. Eine beschädigte oder verloren gegangene AU-Plakette wird nicht mehr ersetzt.

In den Fällen, in denen ein vorderes Kennzeichen angefertigt werden muss, z.B.

  • Umschreibung von außerhalb
  • Reparatur vorderes Kennzeichen
  • Umkennzeichnung und
  • Wiederzulassung mit Neuanfertigung der Kennzeichen

wird durch die Zulassungsbehörde auf dem vorderen Kennzeichen keine AU-Plakette mehr aufgeklebt.

Verlust von Plaketten:

  • bei Verlust können neue Plaketten in den BürgerBüros erworben werden
  • mitzubringen sind die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein und
  • bei verlorenen oder beschädigten HU/AU-Plaketten die jeweiligen Prüfbeschenigungen

Die Überschreitung der Gültigkeit der HU-Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Außerdem kann der Betrieb des Fahrzeugs von der Zulassungsbehörde kostenpflichtig beschränkt oder untersagt werden.


Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsabteilung Kfz-Zulassungsbehörde (nur für gewerbliche Zulassungen)

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg