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Pfandleihgewerbe

Einer Erlaubnis bedarf wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will.

Einzureichende Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (bei Wohnsitzgemeinde beantragen)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Wohnsitz- bzw. Betriebssitzgemeinde beantragen)
    Bei juristischen Personen Auszug vom Vertretungsberechtigten sowie von der juristischen Person
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
  • Ertragsvorschau und dazugehöriger Mittelnachweis
  • Versicherungsnachweis

Bemerkung:
Die Bearbeitung wird von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht (gem. § 7 Verwaltungskostengesetz).

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Bei der Hauptwache 4
39104 Magdeburg