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Jagdschein

Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.

Der Jagdschein muss beantragt werden. Er berechtigt aber nicht zum Jagen in einem Jagdbezirk. Dafür ist die Erlaubnis vom Eigentümer des Jagdbezirks einzuholen.

Einzureichende Unterlagen:

  • Prüfungszeugnis im Original
  • Passbild
  • Vorlage Jagdhaftpflichtversicherung
  • bei Minderjährigen, Unterschrift vom Erziehungsberechtigten

Gesetzliche Grundlagen:
BjagdG

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Bei der Hauptwache 4
39104 Magdeburg