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Genehmigter Linienverkehr der Landeshaupstadt Magdeburg

Genehmigter Linienverkehr Magdeburg

Genehmigungsverzeichnis nach § 18 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen in der Landeshauptstadt Magdeburg

Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der FGahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.

Die entgeltlich oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen und mit Straßenbahnen ist nach § 2 PBefG genehmigungspflichtig. Die Landeshauptstadt Magdeburg ist Genehmigungsbehörde für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen.

Entsprechend § 18 PBefG gibt die Landeshauptstadt Magdeburg am Ende eines jeden Kalenderjahres im Amtsblatt der Europäischen Union ein Verzeichnis aller in Magdeburg erteilten Genehmigungen im öffentlichen Personennahverkehr für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen bekannt.

Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen im Linienverkehr ist nach § 12 Abs. 5 Satz 1 PBefG spätestens zwölf Monate vor Beginn des beantragten Geltungszeitraunes zu stellen.

Landeshauptstadt Magdeburg
Bürgerservice und Ordnungsamt
Straßenverkehrsangelegenheiten
Personenverkehr
Tel.: 0391 540 44 16
E-Mail: strassenverkehrsabteilung@magdeburg.de

Übersicht über den genehmigten Linienverkehr in der Landeshauptstadt Magdeburg

 

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsabteilung Güterkraftverkehr und Personenbeförderung

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg