Hauptmenü
Inhalt

FAQ - häufig gestellte Fragen an die Fahrerlaubnisbehörde

Leistungsbeschreibung

Wo beantrage ich meine Fahrerlaubnis?
In der Fahrerlaubisbehörde an meinem Hauptwochnsitz.
 
Bitte sprechen Sie zu jeder Antragstellung persönlich in der Fahrerlaubisbehörde vor !
 
Wo bekomme ich den neuen Führerschein ausgehändigt?
In der oben benannten Fahrerlaubnisbehörde am Informationsschalter im Erdgeschoss.
 
Was habe ich bei der Abholung des Führerscheines vorzulegen?
Den Personalausweis oder Reisepass sowie meinen Führerschein / vorläufige Fahrberechtigung / Ausnahmegenehmigung (soweit vorhanden)
 
Kann ich jemanden mit der Abholung meines Führerscheines beauftragen?
Ja, mit einer Vollmacht und den darauf angegebenen Dokumenten. Die Vollmacht finden Sie weiter unter auf der Seite.
 
Kann ich meinen Führerschein bei einem Fahrverbot bei Ihnen hinterlegen?
Nein, die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht berechtigt, Fahrverbote zu vollstrecken. Bitte wenden Sie sich an die Behörde, welche das Fahrverbot ausgesprochen hat.
 
Kann ich an meinem Nebenwohnsitz die Fahrerlaubnis erwerben? 
Die Zuständigkeit obliegt dem Hauptwohnsitz. In begründeten Einzelfällen ist eine Ausnahme zulässig. Bitte fragen Sie in der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes nach.
 
Besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Aushändigung der Fahrerlaubnis, wenn der 18. Geburtstag auf ein Wochenende fällt?
Eine vorzeitige Aushändigung des Führerscheines ist, auch an die Erziehungsberechtigten, nicht möglich !