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Führerscheinklassen, die neuen

Die neuen Führerscheinklassen

 

A1

Leichtkrafträder (125 cm3, bis 11 kW)

A

Krafträder bis 25 kW, weniger als 0,16 kW/kg
Krafträder (unbeschränkt)

B

Kfz bis 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger bis 750 kg oder Anhänger, dessen Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und die Gesamtzugmasse höchstens 3,5 t beträgt

C1

Kfz von 3,5 t bis 7,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg

C

Kfz über 3,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg

D1

Kraftomnibusse mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg

D

Kraftomnibusse und Anhänger bis 750 kg

BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger (sofern nicht in Klasse B fallend)

C1E

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen)

CE

Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg

D1E

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden)

DE

Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

M

Kleinkrafträder (45 km/h, 50cm3), Fahrräder mit Hilfsmotor

L

land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis 32 km/h,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h, mit Anhänger

T

land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz

S

dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (45 km/h, 50 cm3)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Straßenverkehrsabteilung Fahrerlaubnisbehörde

Tessenowstraße 15
39114 Magdeburg