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Artenschutz

Der Artenschutz umfasst:

  1. den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen,
  2. den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der Biotope wildlebender Tier- und Pflanzenarten und
  3. die Ansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wildlebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes.

Detaillierte Informationen erteilt Ihnen das Umweltamt.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Untere Naturschutzbehörde

Teamleiter Herr Gruhle

Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg