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Die Fahrradstraße ist in der Goethestraße. Sie dient als Verbindungsstück der Stadtteile Diesdorf sowie Stadtfeld Ost und West mit der Magdeburger Innenstadt. Zudem werden die touristischen Radrouten des Börderadwegs, des Telegraphenradwegs und des Städtepartnerschaftsradwegs Braunschweig - Magdeburg durch die Goethestraße geführt.

Wie sieht die Beschilderung aus ?


 

Mit dem Verkehrszeichen 244.1 sowie Straßenpiktogramm
wird der Beginn der Fahrradstraße beschildert bzw. markiert.

     

 

In der Fahrradstraße werden mit dem Zusatzschild 1020-30
Kraftfahrzeuge, deren Ziel oder Herkunft in der Straße liegen,
zugelassen.

     

 

Mit dem Verkehrszeichen 244.2 sowie Straßenpiktogramm
wird das Ende der Fahrradstraße beschildert bzw. markiert.

Was bleibt bei der Einführung gleich ?

Anwohner*innen und Besucher*innen der Goethestraße dürfen wie bisher maximal 30 km/h fahren. Das Parken am Fahrbahnrand ist wie bisher gestattet. Beim Überholvorgang sind 1,50m Sicherheitsabstand zwischen Auto und Fahrrad einzuhalten. Die Einbahnstraßen- und Vorfahrtsregelung bleiben bestehen. Gehwege bleiben den Fußgänger*innen vorbehalten.

Was ändert sich bei der Einführung ?

Radfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren. Das Tempo bestimmen die Radfahrer*innen. Autofahrer*innen müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern. Der Weg entlang der Schrote ist den Fußgänger*innen vorbehalten.

Wie wird die Vorfahrt geregelt ?

Die Vorfahrtsregelung in der Goethestraße wird einheitlich geregelt. Das heißt, dass an allen Kreuzungen rechts vor links gilt. An den Kreuzungen mit der Annastraße, Steinigstraße und der Friesenstraße wird mit der Fahrradstraße rechts vor links gelten. Die Einbahnstraßenregelung bleibt für alle bestehen.

Verkehrregeln - Was muss ich beachten ?

gewusst wie - download

Faltblatt: otto radelt - Fahrradstraße (1,0 MB)

Weitere Informationen zur Entstehung  und Thematik