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STIKO-Empfehlung für Impfstoffe und Altersgruppen

⯈ Eine Impfung der Altersgruppe 5-11 Jahre ist nach wie vor im Rahmen der Tätigkeit der Impfpunkte bzw. der mobilen Teams der Landeshauptstadt Magdeburg NICHT vorgesehen und mit den Hausärzt*innen abzuklären. Eine Impfung der Altersgruppe ab 12 Jahren ist über Terminbuchung möglich.

⯈ Der Impfstoff des Herstellers Moderna ist für alle Menschen ab 30 Jahren  freigegeben.

⯈ Impfstoff des Herstellers Johnson&Johnson (neu: Janssen) wird an die Altersgruppen der Über-60-Jährigen verimpft. Eine Impfung dieses Wirkstoffes an Unter-60-Jährige bedarf zeitaufwändiger Aufklärungsgespräche, die den Ablauf aller Impfungen empfindlich einschränken. Aus diesem Grund wird Johnson&Johnson (neu: Janssen) durch das mobile Impf-Team der Landeshauptstadt Magdeburg nicht an Unter-60-Jährige geimpft. Die STIKO und das RKI empfehlen aufgrund einer geringen Schutzwirkung eine Zweitimpfung bereits nach 4 Wochen zum vollen Erhalt der Grundimmunisierung.

Eine Auffrischungsimpfung (3. Impfstoffdosis) wird im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff (z.B. BioNTech/ Pfizer) empfohlen. Bei Vorliegen einer Unverträglichkeit gegen mRNA-Impfstoffe ist es nach ärztlicher Aufklärung grundsätzlich möglich auch den Johnsson&Johnsson (Janssen) Impfstoff zu verwenden.

⯈ Boosterimpfungen können nach 3 Monaten erfolgen und sind für Personen ab 12 Jahren möglich.

⯈ Für über 70-Jährige wird die zweite Auffrischungsimpfung drei Monate nach Verabreichung der ersten Auffrischungsimpfung empfohlen – für alle anderen Impfberechtigten erfolgt die vierte Impfung erst nach sechs Monaten.

⯈ Die STIKO empfiehlt allen 12 bis 17-Jährigen eine Auffrischung mit BioNTech/ Pfizer mit einem Mindestabstand von 3 bis 6 Monaten zur Grundimmunisierung. Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen sollen möglichst frühzeitig ihre Auffrischung bekommen. Ohne Vorerkrankungen wird ein eher längerer Abstand von bis zu 6 Monaten zur Grundimmunisierung empfohlen.

⯈ Auf den verwendeten Impfstoff gibt es kein Wahlrecht. Die Entscheidungen fällt unter Berücksichtigung der STIKO-Empfehlungen und Verfügbarkeit durch das ärztliche Personal.

Mobiles Impfteam der Landeshauptstadt Magdeburg setzt STIKO-Vorgaben um

Impfintervall nach überstandener Infektion

Für Personen mit gesicherter SARS-CoV-2 Infektion empfiehlt die STIKO die Verabreichung einer Impfstoffdosis im Abstand von 3 Monaten nach überstandener Infektion, um einen vollumfänglichen Impfschutz zu erhalten. Bei Personen mit gesicherter SARS-CoV-2-Infektion, die einen asymptomatischen Verlauf haben, ist die einmalige Impfung bereits ab 4 Wochen nach der Labordiagnostik möglich.

Personen, die nach einer COVID-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion eine Auffrischung erhalten.

Kreuzimpfung AstraZeneca

Der Magdeburger Impfstab setzt seit 2. Juli 2021 die Empfehlung der STIKO um. Eine Zweitimpfung sollte mit einem mRNA-Impfstoff und 4 Wochen nach Erstimpfung erfolgen.

Impfungen aus dem Ausland mit nicht EU-zugelassenen Impfstoffen

Personen, die einen in der Europäischen Union nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, werden mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff ab 4 Wochen neu versorgt.

Schwangere und Stillende

Ungeimpften Schwangeren wird die Impfung mit 2 Dosen des Herstellers BioNTech/ Pfizer ab dem 2.Trimenon empfohlen. Wenn die Schwangerschaft nach bereits verabreichter 1. Impfdosis festgestellt wurde, soll die 2. Dosis erst ab dem 2. Trimenon verabreicht werden. Bereits mit 2 Impfstoffdosen geimpften Schwangeren soll unabhängig vom Alter ab dem 2. Trimenon eine Auffrischungsimpfung ebenfalls mit Impfstoff des Herstellers BioNTech/ Pfizer mit einem Mindestabstand zur Grundimmunisierung von 3 Monaten angeboten werden.

Die STIKO empfiehlt ungeimpften Stillenden die Impfung mit 2 Dosen eines mRNA-Impfstoffes (unter 30 Jahren BioNTech/ Pfizer).

Wie können Termine angefragt oder gebucht werden?

Die Corona-Schutzimpfungen sind sogenannte Doppelimpfungen. Das heißt, für einen vollständigen Impfschutz muss eine zweite Impfung an einem weiteren Termin erfolgen. Zudem empfiehlt das RKI für alle Impfstoffe eine 3. Impfung, die sogenannte Boosterimpfung .

Aufgrund geringer Terminanfragen führt die Landeshauptstadt Magdeburg selbst keine Corona-Schutzimpfungen durch. Interessierte können sich für Impfungen an Allgemeinarztpraxen sowie Facharztpraxen wenden.

Wie erhalte ich den digitalen Impfausweis?

Der digitale Impfpass kann nach Vervollständigung der Impfung in jeder Apotheke ausgestellt werden. Das digitale Zertifikat in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis dient als Nachweis der Komplettimpfung gegen das Coronavirus und kann wie der gelbe Impfausweis verwendet werden.

Informationsmaterialien sowie ergänzende Erklärvideos sind unter Digitaler Impfpass (CovPass-App des RKI) abrufbar. Der QR-Code kann auch mit der Corona-Warn-App eingelesen werden und wird ebenfalls als Impfnachweis akzeptiert.

Download: Aufklärungs- und Einwilligungsbögen zum Impftermin

⯈Bitte auch zur Zweitimpfung den aktuellen Anamnese- und Einwilligungsbogen ausgefüllt und unterschrieben mitbringen.