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Geschützte Biotope

Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (§30 BNatSchG, §22 NatSchG LSA). In der Regel sind dies flächenmäßig kleinräumige Gebiete. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung des besonders geschützten Biotopes führen können, sind verboten. Auf dem Gebiet der Stadt Magdeburg wurden bislang 314 Geschütze Biotope erfasst.

Folgende Typen besonders geschützter Biotope entsprechend der  Handlungsanweisung zur Kartierung  gesetzlich geschützter Biotope des Landes Sachsen - Anhalt sind hier anzutreffen:

-              natürliche oder naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer einschl. ihrer Ufer und der dazugehörigen natürlichen oder naturnahen Vegetation

-             Altarme

-              regelmäßig überschwemmte Bereiche der natürlichen oder naturnahen Bereiche fließender Binnengewässer

-              natürliche oder naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschl. ihrer Ufer und der dazugehörigen, uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation- natürliche und naturnahe Verlandungsbereiche

-             Temporäre Flutrinnen

-             Röhrichte

-             Seggen- binsen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen

-             Quellbereiche

-             Binnenlandsalzstellen

-             offene Binnendünen

-             Lehm- und Lösswände

-             Trocken- und Halbtrockenrasen

-             Gebüsche trockenwarmer Standorte

-             Bruch- und Auwälder

-             aufgelassene Stollen und Steinbrüche

-            Streuobstwiesen

-             Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen