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Geschütze Parks


Auf der Grundlage des Landeskulturgesetzes und seiner Durchführungsverordnungen wurden nach DDR-Recht "Geschützte Parks" unter Schutz gestellt. Darunter wurden Parkanlagen verstanden, die der Erholung und der Erfüllung landeskultureller Aufgaben dienten und nicht gemäß Denkmalpflegegesetz (DDR-Recht) unter Schutz gestellt waren.

In dieser Schutzkategorie werden 9 Parkanlagen geführt. Naturschutzrechtliches Ziel ist es sie in Ihrer Erholungs- und stadtökologischen Funktion zu stärken und zu erhalten.
Folgende Parkanlagen der Stadt Magdeburg sind unter besonderen Schutz gestellt:

Amtsgarten Ottersleben

Anlage am Bahnhof Neudtadt

Glacis-Anlagen

Goethe-Anlagen

Elbuferpromenade

Schneiders Garten

Park an der Stadtmauer

Volkspark Westerhüsen