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Vorinformation über Aufträge des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebs nach § 20 Abs. 4 VOB/A

Der Auftraggeber informiert fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in seinem Beschafferprofil über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Auftraggeber


Auftragsgegenstand


Ort der Ausführung


Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung


voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung.