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Wenn Sie Miet- oder Energieschulden haben, wird Ihnen Beratungshilfe angeboten und zwischen Ihnen und Ihren Vertragspartnern vermittelt. Bei vorliegen entsprechender gesetzlicher Voraussetzungen kann auch darlehensweise die Übernahme von Miet- oder Energieschulden zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit oder vergleichbaren Notlagen erfolgen.