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Behindertenhilfe

Finanzielle Unterstützung für Behinderte

Wer körperlich, geistig oder seelisch auf Dauer behindert ist oder von dieser Behinderung bedroht ist, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe vom Sozial- und Wohnungsamt (soweit die Hilfe nicht von einem anderen Leistungsträger gewährt wird wie Krankenkasse, Rententräger oder Arbeitsverwaltung).

Das Sozial- und Wohnungsamt berät Behinderte in allen Fragen des täglichen Lebens und hilft bei der Beantragung möglicher sächlicher und finanzieller Hilfen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Hilfe bei Pflege, im Alter und Behinderung/soziale Dienste

Wilhelm-Höpfner-Ring 4
39090 Magdeburg