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Leistungen Jugendhilfe im Strafverfahren

 Eine Straftat begangen? - Wir können Dir helfen! In jedem Strafverfahren gegen Jugendliche (ab 14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsende (bis 20 Jahre) ist das Jugendamt beteiligt. Wir sind keine Ankläger und keine Verteidiger. Wir sind Sozialarbeiter/-innen im Jugendamt.  

Team Jugendgerichtshilfe

Jugendamt Magdeburg

Jugendförderung

Julius-Bremer-Straße 10
39104 Magdeburg

 

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