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Erfassung der selbständigen Berufsangehörigen im Gesundheitswesen

Erfassung der selbständigen Berufsangehörigen im Gesundheitswesen

Jeder, der in Magdeburg selbständig  einen Beruf im Gesundheitswesen ausübt bzw. als Selbständiger Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt,

hat nach § 26 Absatz 3 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG LSA)
die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit anzuzeigen und auf Verlangen seine Berufserlaubnis vorzulegen. Änderungen (z. B. Name, Praxisanschrift) sind ebenfalls anzuzeigen.

Folgende ärztliche und nichtärztliche Berufe unterliegen der Anzeigepflicht:

Arzt / Ärztin
Zahnarzt / Zahnärztin
Psychotherapeut / in
Apotheker / in
Physiotherapeut / in
Gesundheits- und Krankenpfleger / in
Altenpfleger / in
Logopäde / in
Ergotherapeut / in
Podologe / in
Hebamme / Entbindungspfleger
Ernährungsberater / in 

Anmeldeformular  (zum Ausdrucken)

Rechtliche Grundlage:    § 26 Abs.3 Gesundheitsdienstgesetz (GDG LSA)


Ansprechpartner:
  
53.21 Amtsärztlicher Dienst  
Frau Claudia Erxlebe
Lübecker Str. 32 / Raum 408 
39124  Magdeburg

Telefon: +49 391 540-6121
Telefax: +49 391 540-6006 
E-Mail:   claudia.erxlebe@ga.magdeburg.de  

Sprechzeiten:                  

Montag - Freitag nach Vereinbarung

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