Aktuelle Meldungen zum Coronavirus
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Corona-Isolationspflicht in Sachsen-Anhalt aufgehoben
Die Corona-Isolationspflicht in Sachsen-Anhalt ist aufgehoben. Der Erlass des Gesundheitsministeriums zum Vorgehen der Gesundheitsbehörden bei Absonderungsanordnungen von Corona-Infektionen wurde nach Ablauf des 31. Januar 2023 nicht verlängert werden.
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Allgemeinverfügung für Corona-Infizierte ab 1. Januar
Für Covid-19-Infizierte gelten bestimmte Regeln zur Absonderung bzw. häuslichen Isolation. Grundlage dafür ist die 3. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt, die ab 1. Januar in Kraft tritt. Die Dauer der Absonderung bzw. häuslichen Isolation für 5 Tage ist angeordnet, eine anschließende (Selbst-)Testung dringend empfohlen.
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Landesverordnungen enden vorerst am 7. Dezember
Die zuletzt geltende 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt endet am 7. Dezember und wird nicht erneuert oder ersetzt. Damit entfällt in Sachsen-Anhalt die Maskenpflicht im ÖPNV. Die Maskenpflicht im Fernverkehr und in medizinischen oder pflegenden Einrichtungen bleibt (Regelung des Bundes) bestehen.
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18. Eindämmungsverordnung bis 26. November verlängert
Die Regelungen der aktuell geltenden 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt bleiben bestehen.
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Allgemeinverfügung für Corona-Infizierte ab 1. Oktober
Für Covid-19-Infizierte gelten bestimmte Regeln zur Absonderung bzw. häuslichen Isolation. Grundlage dafür ist die 2. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt, die ab 1. Oktober in Kraft tritt. Die Dauer der Absonderung bzw. häuslichen Isolation für 5 Tage ist angeordnet, eine anschließende (Selbst-)Testung dringend empfohlen.
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18. Eindämmungsverordnung bis 7. Dezember
Die 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gegen das Corona-Virus tritt ab 1. Oktober 2022 in Kraft. Damit werden bundesweite und landesweite Schutzmaßnahmen auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes umgesetzt. Die 18. Eindämmungsverordnung wird zunächst bis zum 7. Dezember 2022 Gültigkeit haben.
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17. Eindämmungsverordnung bis 30. September verlängert
Die Regelungen der aktuell geltenden 17. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt bleiben bestehen. Nach der Verkündung des novellierten Infektionsschutzgesetzes ist die Verlängerung der Verordnung am 20. September bis 30. September 2022 beschlossen worden und. Die 18. Verordnung wird für den 1. Oktober 2022 erwartet.
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17. Eindämmungsverordnung bis 20. August verlängert
Die Geltungsdauer der 17. Eindämmungsverordnung ist bis zum 20. August 2022 verlängert worden. Damit besteht in Sachsen-Anhalt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen. Auch im ÖPNV bleibt die Maskenpflicht erhalten.
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Allgemeinverfügung für Corona-Infizierte ab 1. Juli 2022
Für Covid-19-Infizierte in Magdeburg gilt vom 1. Juli bis 30. September 2022 die neue Allgemeinverordnung der Landeshauptstadt. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gelten auch für Infizierte, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Allgemeinverfügung bereits in häuslicher Isolation befinden bzw. befunden haben.
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17. Eindämmungsverordnung bis 23. Juli verlängert
Die Geltungsdauer der 17. Eindämmungsverordnung ist bis zum 23. Juli 2022 verlängert worden. Damit besteht in Sachsen-Anhalt weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen insbesondere in medizinischen und pflegerischen Bereichen. Auch im ÖPNV bleibt die Maskenpflicht erhalten.
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Fieberambulanz Magdeburg ab Juli 2022 geschlossen
Die Fieberambulanz Brandenburger Straße wird noch bis 30. Juni betrieben. Erkrankte oder symptomatische Personen müssen ab 1. Juli 2022 eine Arztniederlassung aufsuchen. Es ist zu beachten, dass bei Symptomen telefonisch ein Praxistermin zu vereinbaren und auf den Verdacht einer entsprechenden Infektion hinzuweisen ist.
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17. Eindämmungsverordnung bis 25. Juni verlängert
Die 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist bis zum 25. Juni 2022 verlängert worden. Die Verordnung sieht keine Testpflicht mehr für Arbeitgebende, Beschäftigte und Besuchende in Kindertageseinrichtungen bzw. Pflegestellen vor. Kontaktpersonen - Kinder und Betreuende - werden bei Infektionsfällen kostenlose Tests angeboten.
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Keine Quarantänebescheide mehr in Magdeburg
Das Gesundheits- und Veterinäramt Magdeburg stellt ab sofort für SARS-CoV-2 Infizierte Personen keine Quarantänebescheide mehr aus. Grund ist die neue Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Magdeburg, die seit 6. Mai gilt. Demnach sind behördliche Absonderungsbescheinigungen für positiv getestete Personen nicht mehr notwendig.
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Allgemeinverfügung: Regeln für Infizierte ab 6. Mai 2022
Für Covid-19-Infizierte und Kontaktpersonen in Magdeburg gelten seit 6. Mai neue Quarantäneregeln bzw. Quarantäneempfehlungen. Basis dafür ist die neue Allgemeinverfügung der Landhauptstadt Magdeburg, welche bis zum 30. Juni gilt. Diese verkürzt die Pflicht zur Absonderung für Covid-19-Infizierte auf fünf Tage.
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Verlängerung der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt über den 30. April hinaus bis zum 28. Mai 2022. Darin wird die bereits entfallene Testpflicht an Schulen aus dem Verordnungstext gestrichen. Einrichtungsbetreibern, Veranstaltern und Ladeninhabern bleibt es im Rahmen ihres Hausrechts weiterhin möglich, zusätzliche Schutzvorkehrungen wie Masken- oder Testpflichten zu treffen.
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Corona-Pressekonferenz Altes Rathaus vom 7. April
Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Eike Hennig, haben in einer Pressekonferenz über den aktuellen Stand der Corona-Situation in Magdeburg informiert. Weitere Themen waren die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie die Unterbringungs- und Gesundheitssituation der Ukraineflüchtlinge.
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17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt vom 3. bis 30. April 2022 und umfasst u.a. Regelungen zur Testpflicht und zum Mund-Nasen-Schutz. Letzteres gilt weiterhin in medizinischen und pflegenden Einrichtungen, dem ÖPNV sowie Gruppenunterkünften. Ladengeschäfte regeln im Rahmen des Hausrechtes eigenständig.
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1. Änderung 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Mit der geänderten 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes sind grundlegende Corona-Schutzmaßnahmen bis 2. April 2022 verlängert worden. Kontaktbeschränkungen im Privaten sind aufgehoben und für Veranstaltungen gelten keine Personenobergrenzen mehr. Für wichtige Bereiche gilt jedoch weiterhin die Maskenpflicht.
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Keine Genesenennachweise mehr durch Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt Magdeburg stellt seit März 2022 nach einer SARS-CoV-2 Infizierung keine Genesenennachweise mehr aus. Nach einer vorausgegangenen rechtlichen Prüfung der Behörde sieht die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Landesverwaltungsamtes einen behördlichen Genesenennachweis nicht mehr vor.
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16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Mit der 16. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt ab 4. März 2022 der zweite Öffnungsschritt des Bund-Länder-Beschlusses in Kraft. In der Gastronomie und in Beherbergungsbetrieben gilt nun das 3-G-Modell: Zutritt für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test. Ab 7. März entfällt die Maskenpflicht im Unterricht.
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Neue Quarantäne-Regeln seit 23. Februar in Magdeburg
Für Covid-19-Infizierte und Kontaktpersonen in Magdeburg gelten seit 23. Februar neue Quarantäne-Regeln. Basis dafür ist die neue Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Magdeburg. Diese unterscheidet bei der Absonderung nicht mehr zwischen verschiedenen Personengruppen - es gelten einheitliche Quarantänezeiten.
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6. Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat sich über die Umsetzung des gefassten Bund-Länder-Beschlusses verständigt. In einem ersten Lockerungsschritt werden die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel aufgehoben. Die sechste Änderungsverordnung der 15. Eindämmungsverordnung ist bis zum 5. März 2022 gültig.
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PK: Einrichtungsbezogene Impfpflicht und Omikron
Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Eike Hennig, haben in einer Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Situation in der Landeshauptstadt Magdeburg informiert. Neben den Inzidenzwerten aufgrund der Omikron-Variante ging es auch um die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht.
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Ordnungsamt überprüft Einhaltung der 15. Corona-Landesverordnung
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt hat in der vergangenen Woche 275 Kontrollen zur Einhaltung der 15. Corona-Eindämmungsverordnung in Magdeburg durchgeführt. Es wurden lediglich kleine Mängel festgestellt, bei denen eine mündliche Verwarnung ausreichte. Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden nicht eingeleitet.
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5. Änderung 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die Landesregierung hat am 27. Januar die fünfte Änderung der 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen. Im Wesentlichen sind die bisher geltenden Bestimmungen verlängert worden und haben nun bis 24. Februar 2022 Gültigkeit. Neu sind Regelungen bei notwendigen Schulschließungen und Notbetreuungsmaßnahmen.
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Allgemeinverfügung: Quarantäneregeln ab 21. Januar
Ab 21. Januar 2022 gelten neue Quarantäneregeln für Magdeburg: Symptomfreie Infizierte und ihre Kontaktpersonen können sich nach 7 Tagen freitesten oder ohne Test nach zehn Tagen die Absonderung beenden. Gleiches gilt für Beschäftigte im Gesundheitswesen und im Pflegebereich. Neue Regelungen gibt es auch für Kitas und Schulen.
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4. Änderung 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die 4. Änderung der 15. Eindämmungsverordnung ist am 17. Januar beschlossen worden und ist bis 28. Januar gültig. Im Wesentlichen wurden die geltenden Regelungen verlängert. Demnach bleibt das 2G+-Zugangsmodell in der Gastronomie weiterhin freiwillig. Menschen mit einer Auffrischungsimpfung sind von Tests gänzlich befreit.
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3. Änderung 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die 3. Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes tritt ab dem 23. Dezember in Kraft und gilt über den Jahreswechsel hinaus bis 18. Januar 2022. Zu den neuen Maßnahmen zählen die Schließung von Clubs und Diskotheken sowie die Ermächtigung zu Kontaktbeschränkungen und Ansammlungsverboten.
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Dr. Trümper ruft auf: »Nutzen Sie die Möglichkeit!«
Mit einer eindringlichen Videobotschaft ruft Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper zur Corona-Schutzimpfung auf. Insbesondere Menschen über 60 Jahre sollten dies wahrnehmen, um bis zur Weihnachtszeit einen Schutz aufzubauen oder aufzufrischen. Noch bis 19. Dezember stehen dafür mehrere zehntausend Impftermine zur Verfügung.
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2. Änderung 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die 2. Änderung 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt ist seit 6. Dezember in Kraft. Kernpunkt des neuen Regelwerkes ist die Ausweitung der 2G-Regel auf den Einzelhandel. Darüber hinaus ist eine zulässige Zahl für Privatkontakte ohne Corona-Schutzimpfung festgelegt. Die Verordnung gilt bis 23. Dezember.
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15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Sachsen-Anhalts Landesregierung hat neue Maßnahmen gegen das dynamische Infektionsgeschehen beschlossen. Für Innenräume wird das 2G-Modell weitgehend verpflichtend, für Weihnachtsmärkte gilt das 3G-Modell. Die neue 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt am 24. November in Kraft und ist bis 15. Dezember gültig.
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Präsenzpflicht an Schulen ab 25. November aufgehoben
Die Präsenzpflicht an den Schulen in Sachsen-Anhalt wird ab dem 25. November 2021 für alle Schüler*innen aufgehoben. Das hat das Kabinett der Landesregierung Sachsen-Anhalts am 23. November beschlossen. Darüber hinaus gilt ab 29. November in Sachsen-Anhalts Schulen bis auf weiteres eine Testpflicht an jedem Unterrichtstag.
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Bundesrat stimmt Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung zu
Der Bundesrat hat am 19. November Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt. Damit wurde eine Rechtsgrundlage für angeordnete Einschränkungen geschaffen. Dies betrifft unter anderem Abstandsgebot, Maskenpflicht sowie eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz.
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In Magdeburg keine gelockerte Testpflicht mehr
In Magdeburg greifen ab sofort die Regeln der geänderten 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 9. November. Aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz, der Intensivbettenbelegung mit COVID-19-Patient*innen in Magdeburg sowie der stark gestiegenen Hospitalisierungsquote im Land fallen die Lockerungen der Testpflicht weg.
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7. Änderung der 14. LVO: Corona-Regeln bis 17. Dezember
Vom 12. November bis einschließlich 17. Dezember gilt die 7. Änderung der 14. Landesverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Wesentliche Änderungen sind unter anderem eine Testpflicht ungeimpfter Pflegekräfte, höhere Testfrequenz an Schulen sowie Regelungen für Weihnachtsmärke, Veranstaltungen und Volksfeste.
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Pressekonferenz zur Corona-Lage vom 5. November
Oberbürgermeister Dr. Trümper, die Leiterin des Magdeburger Impfstabes, Bürgermeisterin Simone Borris, und der Amtsarzt Dr. Eike Hennig haben am 5. November um im Otto-von-Guericke-Saal des Alten Rathauses über den aktuellen Stand der Coronainfektions- und Impfsituation in der Landeshauptstadt Magdeburg informiert.
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Verordnung Magdeburg: Testlockerung bis November
In Magdeburg gelten die Lockerungen der geänderten 14. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes unverändert bis 12. November weiter. Zwar lag die 7-Tage-Inzidenz zeitweise über 35, andere zu berücksichtigende Indikatoren lassen ein Beibehalten der Lockerungen zu. Dies betrifft vor allem nicht notwendige negative Corona-Tests.
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6. Änderung der 14. LVO: Corona-Regeln bis 12. November
Seit 7. Oktober gilt die Sechste Änderungsverordnung zur 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes. Die bestehenden Regelungen werden bis 12. November verlängert. Die Lockerungen bei der Testpflicht bleiben unverändert. Lediglich die Bezeichnungen der Ministerien wurden aufgrund der Regierungsbildung angepasst.
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Impfangebote auch für in Magdeburg Arbeitende
In Magdeburg können sich jetzt auch Menschen Termine für eine Corona-Schutzimpfung buchen, die in der Landeshauptstadt arbeiten oder studieren. Zudem setzt der Impfstab die neue Empfehlung der STIKO um und verabreicht mRNA-Vakzine an Personen, die ihre Erstimpfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff erhalten haben.
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OB Dr. Trümper: Weiterhin auch Erstimpfungen in Magdeburg!
In Magdeburg sind am 15. und 16. Mai Termine für Corona-Schutzimpfungen vergeben worden. Für die Erstimpfungen standen 684 Termine für den Biontech/Pfizer-Impfstoff sowie 840 Termine für den Wirkstoff des Herstellers Johnson & Johnson zur Verfügung. Oberbürgermeister Dr. Trümper betont die Möglichkeit für Erstimpfungen.
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2. Messehalle für Impfungen und neue Terminkriterien
Die mobilen Impfteams konzentrieren sich verstärkt auf das Impfzentrum Messegelände: Ab Sonntag, den 11. April, kann auch die Messehalle 2 tageweise für Impfungen genutzt werden, abhängig von Impfstofflieferungen und dem zur Verfügung stehenden Personal. Ab 11. April sind die Termine für Magdeburger*innen vorbehalten.
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ASZ organisiert 1.000 Impfungen in Sudenburg
Mit Hilfe des Altenservicezentrums Sudenburg haben sich 1.000 Menschen des Stadtteils Sudenburg für eine Corona-Schutzimpfung registrieren und vom 12. bis 14. März impfen lassen. Die Impfung mit dem Präparat des Herstellers Moderna erfolgte in der Sporthalle Sudenburg. Auch in Beyendorf wurden 40 Senior*innen geimpft.
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MDCC und SWM unterstützen Magdeburger Impfzentrum
Der Geschäftsführer der MDCC, Guido Nienhaus, und der Geschäftsführer der SWM, Andreas Fedorczuk, haben am 27. Januar 2021 Kugelschreiber für das Magdeburger Impfzentrum zum Ausfüllen der Impfunterlagen gespendet. Übergeben wurde die Spende an die Leiterin des Aufbaustabes Impfen, Simone Borris.
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Corona-Aufklärungsvideo auf arabisch
تتوجه عاصمة الولاية برسالة فيديو باللغة العربية للمواطنين الناطقين بالعربية في ماجديبورج. يشرح الطالب زين عكاش من جامعة ماجديبورج للعلوم التطبيقية في هذا الفيديو، ما هي القواعد التي يجب الالتزام بها بشكل ضروري. الهدف من ذلك هو منع ازدياد عدوى كورونا أيضا بين المواطنين الأجانب. نتمنى لكم صحة جيدة ودمتم سالمين! Corona-Videobotschaft der Landeshauptstadt durch den Studenten Zain Akash auf auf Arabisch.
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Handlungsleitfaden Magdeburg: Corona in Kitas und Schulen
Das Gesundheitsamt Magdeburg ist bemüht, grundsätzlich die Kindertageseinrichtungen und Schulen nicht zu schließen, sondern differenziert vorzugehen. Es gilt, dass positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht in der Einrichtung sein dürfen. Diese Personen haben immer eine angeordnete Quarantänezeit von 14 Tagen.
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Überbrückungshilfen für Magdeburger Unternehmen
Ab dem 10. Juli 2020 können kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen in Sachsen-Anhalt Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) digital beantragen.
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Pandemie-Geschichte Magdeburg: Pest, Cholera und Covid-19
Coronavirus Covid-19 - eine bislang wenig erforschte Infektionskrankheit versetzt die Welt in Aufregung. Doch Pandemien gibt es, seit es Menschen gibt. Auch Magdeburgs Stadtgeschichte zeugt von vielen Seuchenzügen. Längst vergessen und abgetan als Grauen vergangener Epochen, erscheinen sie dieser Tage wieder aktuell.
Mehr erfahren© Matthäus Merian/ Magdeburg