Öffentliche Auslegungen
Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg
Nachfolgend können Sie sich über aktuelle und abgelaufene Auslegungen informieren.
Aktuelle Auslegungen
Planfeststellungsverfahren «Ausbau einer Rechtsabbiegespur an der Brenneckestraße zur Nordost-Auffahrt zum Magdeburger Ring«
Planfeststellungsverfahren
"Ausbau einer Rechtsabbiegespur an der Brenneckestraße zur Nordost-Auffahrt zum Magdeburger Ring"
Am 22. Oktober 2020 hat das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Magdeburg einen Antrag auf Planfeststellung für das o. g. Bauvorhaben gestellt. Im Zuge der Bauarbeiten soll die verkehrliche Situation in diesem Bereich verbessert werden.
Von einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen wurde gemäß § 73 Abs. 3 Satz 2 (Verwaltungsverfahrensgesetz) VwVfG abgesehen, da der Kreis der von dem Vorhaben Betroffenen bekannt ist.
Nach Auswertung und ggf. Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen von privaten Betroffenen sowie der eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden, anerkannten Umweltschutzvereinen/-verbänden und Leitungsträgern wird nach Abwägung sämtlicher zu berücksichtigenden Belange der Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Ansprechpartner
Teamleiterin
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg
Teil A - Vorhabenbeschreibung
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00 - Inhaltsverzeichnis
Teil B - Planteil
02 - Übersichtskarte
03 - Übersichtslageplan
04 - Übersichtshöhenplan
05 - Lagepläne
06 - Höhenplan
07 - Lageplan der Immissionsschutzmaßnahmen
08 - Lageplan der Entwässerungsmaßnahmen
09 - Landschaftspflegerische Maßnahmen
10 - Grunderwerb
11 - Regelungsverzeichnis
12 - Widmung, Umstufung, Einziehung
13 - Kostenermittlung
Teil C - Untersuchungen, weitere Pläne, Skizzen
14 - Straßenquerschnitte
15 - Bauwerksskizzen
16 - Sonstige Pläne
17 - Immissionsschutztechnische Unterlagen
18 - Wassertechnische Untersuchungen
19 - Umweltfachliche Untersuchungen
20 - Geotechnische Untersuchungen
21 - Sonstige Gutachten
Teil D - Nachweise
22 - Verkehrstechnische Untersuchungen
23 - Verkehrssicherheit
24 - Wirtschaftlichkeit
25 - Vorplanungsvarianten
Informationen
Bekanntmachungen
Planfeststellungsbeschluss
Abgelaufene Auslegungen
Planfeststellungsverfahren
Planfeststellungsverfahren
Teamleiterin
An der Steinkuhle 6
39128 Magdeburg
Begriffserläuterung
In dem Planfeststellungsverfahren wird die Vereinbarkeit mit allen von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belangen überprüft. Hierzu dient vor allem die Beteiligung der Behörden und die Bürgerbeteiligung im Anhörungsverfahren. Innerhalb des Anhörungsverfahrens wird die Auslegung des Planes veranlasst. Die Planunterlagen müssen Zeichnungen und Erläuterungen enthalten, die das Vorhaben, den Anlass, die betroffenen Grundstücke und die Auswirkungen des Vorhabens erkennen lassen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan erheben. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden werden in einem Erörterungstermin erörtert.
In das Planfeststellungsverfahren ist ferner eine Umweltverträglichkeitsprüfung integriert. Daher werden auch die Umweltauswirkungen bereits in einem frühen Verfahrensstadium berücksichtigt.
Das Verfahren endet mit dem Planfeststellungsbeschluss. Der Planfeststellungsbeschluss hat Konzentrationswirkung, das heisst, er umfasst und ersetzt alle evtl. erforderlichen Einzelgenehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse für das planfestgestellte Vorhaben.
> Laufende Verfahren
> Abgeschlossene Verfahren
- 2. Nord-Süd Verbindung der MVB - BA 2
Wiener Straße
- 2. Nord-Süd Verbindung der MVB - BA 4
Damaschkeplatz bis Hermann-Bruse-Platz
- 2. Nord-Süd Verbindung der MVB - BA 5
Hermann-Bruse-Platz bis Ebendorf
- 2. Nord-Süd Verbindung der MVB - BA 6
Ebendorfer Ch. bis Kannenstieg
- 2. Nord-Süd Verbindung der MVB - BA 7
Raiffeisenstraße und Warschauer Straße
- Herstellung barrierefreie Haltestelle Thiemstraße
- stadteinwärts
- Verkehrsanlage Breiter Weg (Nordabschnitt)
- Ausbau Metritze
durchgeführte Auslegungen zu Bauleitplanungen
Jahresübersicht zu Bebauungsplänen
Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2021
durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2020
Dezember 2020
23.11.2020 bis 22.12.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 242-1A / 5. Änderung «Elbbahnhof«
Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 242-1A "Elbbahnhof" in einem Teilbereich
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 23.11.2020 bis einschließlich 22.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 242-1A „Elbbahnhof" mit dem Stand August 2020, die Begründung mit dem Stand August 2020 sowie die Überschlägige Schallimmissionsprognose mit dem Stand 15.05.2020 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
16.11.2020 bis 15.12.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 235-2 / 3. Änderung «Buttergasse«
Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 235-2 "Buttergasse"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 16.11.2020 bis einschließlich 15.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 235-2 „Buttergasse" mit dem Stand Juni 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 12.10.2020) und die Begründung mit dem Stand Juni 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 12.10.2020) liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
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02.11.2020 bis 01.12.2020, Bebauungsplan, 3. Entwurf Nr. 103-1 «August-Bebel-Damm Westseite«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur dritten Änderung des Bebauungsplans Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 02.11.2020 bis einschließlich 01.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.
Der dritte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ mit dem Stand Juli 2020, die Begründung inkl. Umweltbericht mit dem Stand Juli 2020, die faunistischen Untersuchungen zu Brutvögel und Feldhamstern vom 02.10.2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
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02.11.2020 bis 01.12.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 367-3 «Diesdorf südlich Wendeschleife«
Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 02.11.2020 bis einschließlich 01.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 367-3 „Diesdorf südliche Wendeschleife“ mit dem Stand Juni 2020, die Begründung mit dem Stand Juni 2020, der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit dem Stand 26.03.2020, Artenschutzrechtliche Untersuchungen von 2019, Schalltechnische Untersuchungen mit dem Stand 12.12.2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Datenschutz:
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02.11.2020 bis 01.12.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 229-5 «Sternbogen«
Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 229-5 "Sternbogen"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 02.11.2020 bis einschließlich 01.12.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 229-5 „Sternbogen“ mit dem Stand August 2020 und die Begründung mit dem Stand August 2020 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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August 2020
24.08.2020 bis 23.09.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 431-3 «Doctor-Eisenbart-Ring«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 431-3 "Doctor-Eisenbart-Ring"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 24.08.2020 bis 23.09.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 431-3 „Doctor-Eisenbart-Ring“ mit dem Stand April 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 09.07.2020), die Begründung inkl. Umweltbericht mit dem Stand April 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 09.07.2020), die Baugrundkurzeinschätzung mit Stand vom 16. Oktober 2018, Kartierungen zum Vorkommen der Feldlerche sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
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Datenschutz:
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10.08.2020 bis 09.09.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 174-2 «Südlich Sieverstorstraße«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-2 "Südlich Sieverstorstraße"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 10.08.2020 bis 09.09.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 174-2 „Südlich Sieverstorstraße“ mit dem Stand April 2020, die Begründung mit dem Stand April 2020, die faunistischen Untersuchungen vom 27. September 2019 und die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 174-2(3,8 MB)
- Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes(3,7 MB)
- Faunistische Untersuchungen(4,7 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen(1,9 MB)
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
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vorgebracht werden.
Datenschutz:
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10.08.2020 bis 09.09.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 252-3 «Berliner Chaussee/Biederitzer Weg«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 252-3 "Berliner Chaussee/ Biederitzer Weg"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 10.08.2020 bis 09.09.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 252-3 „Berliner Chaussee/Biederitzer Weg“ mit dem Stand Februar 2020, die Begründung mit dem Stand Februar 2020, der Umweltbericht mit dem Stand 23.07.2020, die Faunistische Kartierung, die Verkehrsuntersuchung zur Verkehrsanbindung mit dem Stand August 2018, die Schalltechnische Untersuchung mit dem Stand 20.07.2020 und die umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 252-3 "Berliner Chaussee/Biederitzer Weg"(2,6 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 252-3 "Berliner Chaussee/Biederitzer Weg"(655 kB)
- Umweltbericht(3,2 MB)
- Faunistische Kartierung(1,5 MB)
- Verkehrsuntersuchung(4,5 MB)
- Schalltechnische Untersuchung(660 kB)
- umweltbezogene Stellungnahmen(1,2 MB)
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
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Juni 2020
08.06.2020 bis 07.07.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 178-4E «Hansastraße«
Aufstellung und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 178-4E "Hansastraße"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.06.2020 bis 07.07.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 178-4E „Hansastraße“ mit dem Stand Dezember 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020) und die Begründung mit dem Stand Dezember 2019 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
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08.06.2020 bis 07.07.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 256-4 «Puppendorf / Berliner Chaussee«
Erweiterung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 256-4 "Puppendorf / Berliner Chaussee"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.06.2020 bis 07.07.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 256-4 „Puppendorf / Berliner Chaussee“ mit dem Stand Januar 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020), die Begründung mit dem Stand Januar 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020), Untersuchungen zu möglichen Brutvögelvorkommen mit dem Stand Februar 2018, das Schalltechnische Gutachten mit dem Stand vom 20.08.2019, das Baugrundgutachten mit Stand vom 04.07.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 07.12.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.12.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 27.11.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 17.12.2018 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- Entwurf Bebauungsplan Nr. 256-4 "Puppendorf / Berliner Chaussee"(2,8 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 256-4(663 kB)
- Brutvögelkartierung, Stand Februar 2018(3,3 MB)
- Schalltechnisches Gutachten, Stand 20.08.2019(2,3 MB)
- Baugrundgutachten, Stand 04.07.2018(1,7 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen(413 kB)
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
08.06.2020 bis 07.07.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 471-2 «Alt Fermersleben / Schanzenweg«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 471-2 "Alt Fermersleben / Schanzenweg"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.06.2020 bis 07.07.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 471-2 „Alt Fermersleben/Schanzenweg“ mit dem Stand März 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020), die Begründung mit dem Stand März 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020) sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde von 2020, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.03.2020, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 09.03.2020 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 19.03.2020 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
Mai 2020
25.05.2020 bis 24.06.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 303-1 «Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße«
Änderung des Geltungsbereichs, Umbenennung, Verfahrenswechsel sowie Entwurf und öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“
Zur Auslegung:
Die Auslegung des einfachen Entwurfs erfolgt vom 25.05.2020 bis 24.06.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“ mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) und die Begründung mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- B-Plan 303-1 Entwurf(1 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan 303-1(786 kB)
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
25.05.2020 bis 24.06.2020, Bebauungsplan, 1. Änderung Entwurf Nr. 334-1.2 «Einzelhandelsstandort Bergstraße«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung erfolgt vom 25.05.2020 bis 24.06.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 334-1.2 „Einzelhandelsstandort Bergstraße“ mit dem Stand Dezember 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Begründung mit dem Stand Juli 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Eingriffsbilanz mit dem Stand Juli 2019 und die Schallimmissionsprognose vom 28.02.2019 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- Entwurf zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 334-1.2(836 kB)
- Begründung zum B-Plan Nr. 334-1.2(902 kB)
- Vorhabenplan zum B-Plan 334-1.2(495 kB)
- Eingriffsbilanz(4,3 MB)
- Schallimmissionsprognose(533 kB)
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
25.05.2020 bis 24.06.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 333-1 «Spielplatz Bergstraße«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 333-1 "Spielplatz Bergstraße"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 25.05.2020 bis 24.06.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 333-1 „Spielplatz Bergstraße“ mit dem Stand Januar 2020, die Begründung mit dem Stand Dezember 2019 und die Übersicht der Spielplatzstandorte liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
März 2020
16.03.2020 bis 17.04.2020, Bebauungsplan, 1. Änderung Entwurf Nr. 334-1.2 «Einzelhandelsstandort Bergstraße«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung erfolgt vom 16.03.2020 bis 17.04.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 334-1.2 „Einzelhandelsstandort Bergstraße“ mit dem Stand Dezember 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Begründung mit dem Stand Juli 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Eingriffsbilanz mit dem Stand Juli 2019 und die Schallimmissionsprognose vom 28.02.2019 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- Entwurf zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 334-1.2(836 kB)
- Begründung zum B-Plan Nr. 334-1.2(902 kB)
- Vorhabenplan zum B-Plan 334-1.2(495 kB)
- Eingriffsbilanz(4,3 MB)
- Schallimmissionsprognose(533 kB)
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
02.03.2020 bis 01.04.2020, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 303-1 «Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße«
Änderung des Geltungsbereichs, Umbenennung, Verfahrenswechsel sowie Entwurf und öffentliche Auslegung des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“
Zur Auslegung:
Die Auslegung des einfachen Entwurfs erfolgt vom 02.03.2020 bis 01.04.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 303-1 „Am Schroteanger 72-76/Steinbergstraße“ mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) und die Begründung mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 23.01.2020) liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- B-Plan 303-1 Entwurf(1 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan 303-1(786 kB)
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
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Februar 2020
17.02.2020 bis 02.03.2020, Bebauungsplan, 2. Entwurf Nr. 410-6.1 «Hopfenbreite 63«
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 "Hopfenbreite 63"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des 2. Entwurfs erfolgt vom 17.02.2020 bis 02.03.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 410-6.1 „Hopfenbreite 63“ mit dem Stand Dezember 2019, die Begründung mit dem Stand Dezember 2019, der Umweltbericht als Teil der Begründung, mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser sowie Kultur- und sonstige Sachgüter , der Vorhaben- und Erschließungsplan mit integriertem Freiflächenplan, das Schalltechnische Gutachten vom 10.07.2018 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.01.2019, der Unteren Wasserbehörde vom 29.01.2019, der Unteren
Naturschutzbehörde vom 07.02.2019 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 19.02.2019 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
03.02.2020 bis 04.03.2020, Bebauungsplan, 2. Entwurf Nr. 134-8 «Lübecker Straße / Alte Diamantbrauerei«
Erweiterung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 134-8-1 "Lübecker Straße/Alte Diamantbrauerei"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des 2. Entwurfs erfolgt vom 03.02.2020 bis 04.03.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 134-8 „Lübecker Straße/ Alte Diamantbrauerei“ mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 05.12.2019 – Änderungsantrag DS0439/19/1), die Begründung mit dem Stand September 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 05.12.2019 – Änderungsantrag DS0439/19/1), die Faunistische Untersuchung vom 18.06.2014, das Baugrundgutachten vom 25.07.2018 und das Schalltechnische Gutachten vom 28.08.2019 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 134-8(1,6 MB)
- Begründung zum 2. Entwuf B-Plan 134-8(1,7 MB)
- Faunistische Untersuchung(60 kB)
- Baugrundgutachten(6,5 MB)
- Schalltechnisches Gutachten(2,7 MB)
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
Januar 2020
08.01.2020 bis 07.02.2020, Bebauungsplan, 3. Entwurf zur 4. Änderung Nr. 223-1 «Schlachthof«
Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des 3. Entwurfs zur 4. Änderung erfolgt vom 08.01.2020 bis 07.02.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 3. Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 Schlachthof“ mit dem Stand November 2019 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1 des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1, Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019, folgende Anlagen der Begründung
Anlage 1: Ergebnisse der Schalltechnischen Gutachten (Bericht-Nr.: 02017-P-I vom 14.08.2017), der 1. Ergänzung (Bericht-Nr.: 02617-P-I vom 20.09.2017), der 2. Ergänzung (Bericht-Nr.: 00218-P-I vom 16.01.2018) sowie der 3. Ergänzung (Bericht-Nr.: 01619-P-I vom 04.04.2019); Verfasser: Dipl.-Ing. Dipl. Mus. Hagen Rosenheinrich, Büro Akustik und Schallschutz Rosenheinrich - ASR; Weimar-Leipzig)
Anlage 2: Gutachterliche Stellungnahme (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung Ludwigsburg vom 22.02.2019)
Anlage 3: Einzelfallprüfung nach § 3 UVPG (UVP-Vorprüfung)
sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 25.04.2019, der Unteren Wasserbehörde vom 25.04.2019 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 23.04.2019 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- 3. Entwurf zur 4. Änderung des B-Planes Nr. 223-1 Schlachthof(807 kB)
- Begründung zum Entwurf(556 kB)
- Schalltechnisches Gutachten(6,8 MB)
- GMA Gutachten(611 kB)
- Einzelfallvorprüfung(564 kB)
- Umweltbezogene Stellungnahmen(1,1 MB)
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
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Datenschutz:
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08.01.2020 bis 07.02.2020, Bebauungsplan, 2. Entwurf zur 5. Änderung Nr. 223-1 «Schlachthof«
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des 2. Entwurfs zur 5. Änderung erfolgt vom 08.01.2020 bis 07.02.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 2. Entwurf zum zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 223-1 Schlachthof“ mit dem Stand November 2019 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0170/19/1 des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019 (geändert gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1, Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019, folgende Anlage der Begründung:
Anlage 1: Ergebnisse der Schalltechnischen Gutachten (Bericht-Nr.: 02017-P-I vom 14.08.2017), der 1. Ergänzung (Bericht-Nr.: 02617-P-I vom 20.09.2017), der 2. Ergänzung (Bericht-Nr.: 00218-P-I vom 16.01.2018) sowie der 3. Ergänzung (Bericht-Nr.: 01619-P-I vom 04.04.2019), Stellungnahme (Bericht-Nr.: 05119-P-I vom 21.11.2019); Verfasser: Dipl.-Ing. Dipl. Mus. Hagen Rosenheinrich, Büro Akustik und Schallschutz Rosenheinrich - ASR; Weimar-Leipzig)
sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 02.11.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 06.11.2018 sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.06.2018 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- 2. Entwurf zur 5. Änderung B-Plan Nr. 223-1 Schlachthof(671 kB)
- Begründung zum Entwurf(560 kB)
- Schalltechnisches Gutachten(6,7 MB)
- Umweltbezogene Stellungnahmen(207 kB)
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2019
Dezember 2019
02.12.2019 bis 16.12.2019, Bebauungsplan, 4. Entwurf Nr. 223-1.3 «Klaus-Miesner-Platz«
Öffentliche Auslegung des 4. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des 4. Entwurfs erfolgt vom 02.12.2019 bis 16.12.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 4. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223.1.3 "Klaus-Miesner-Platz" mit dem Stand November 2019 (Ergänzung gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1/1 zum Änderungsantrag DS0297/19/1, Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2019), die Begründung mit dem Stand November 2019 (Ergänzung gemäß Änderungsantrag DS0297/19/1/1 zum Änderungsantrag DS0297/19/1, Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2019), folgende Anlagen der Begründung:
- die Vorprüfung des Einzelfalls
- der Vorhaben- und Erschließungsplan
- die Visualisierungen
- die Objektplanung (Ansichten, Schnitte, Grundriss)
sowie das Baugrundgutachten zum Neubau der Grundschule vom 28.04.2017, das Baugrundgutachten zum POCO-Einrichtungsmarkt vom 10.07.2017, das Schalltechnische Gutachten vom 01.06.2018, die Verkehrsuntersuchung für die Anbindung des Gebietes des ehemaligen Schlachthofes an das kommunale Straßenhauptnetz vom 20.05.2019 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.08.2019, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 12.08.2019 liegen zur Auslegung bereit
Unterlagen:
- 4. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3(4,1 MB)
- Begründung zum 4. Entwurf mit Vorprüfung des Einzelfalls(618 kB)
- Vorhaben- und Erschließungsplan(2,1 MB)
- Visualisierung final(566 kB)
- Visualisierung(355 kB)
- Objektplanung Ansichten(2,3 MB)
- Objektplanung Schnitte(2,5 MB)
- Objektplanung Grundriss(1 MB)
- Baugrundgutachten Neubau der Grundschule(2,2 MB)
- Baugrundgutachten POCO-Einrichtungsmarkt(2,7 MB)
- Schalltechnisches Gutachten(1,6 MB)
- Verkehrsuntersuchung für die Anbindung des Gebietes des ehemaligen Schlachthofes an das kommunale Straßenhauptnetz(9,9 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen(3,7 MB)
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutzinformation:
November 2019
04.11.2019 bis 04.12.2019, Bebauungsplan, 3. Entwurf Nr. 178-4B / 1. Änderung "Südlich Hafenstraße"
Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178-4B "Südlich Hafenstraße"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des 3. Entwurfs erfolgt vom 04.11.2019 bis 04.12.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 3. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 178-4B „Südlich Hafenstraße“ mit dem Stand Juli 2019, die Begründung mit dem Juli 2019, das Schalltechnische Gutachten vom 18.12.2018 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 27.10.2016 und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.02.2010 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- Bebauungsplanentwurf Nr. 178-4B/1. Änderung "Südlich Hafenstraße"(4,7 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 178-4B / 1. Änderung(484 kB)
- Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplanentwurf Nr. 178-4B / 1. Änderung(5,2 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 178-4B / 1. Änderung(666 kB)
Hinweise
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Datenschutzinformationen:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
September 2019
30.09.2019 bis 29.10.2019, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg"
Verfahrenswechsel, Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.09.2019 bis 29.10.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 266-3 "Puppendorf / Gübser Weg" mit dem Stand September 2016, die Begründung mit dem Stand September 2016 und die Schalltechnische Stellungnahme vom 26.08.2016 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
Juli 2019
08.07.2019 bis 08.08.2019, Bebauungsplan, 2. Entwurf Nr. 174-5 «Sieverstorstraße 39-51«
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.07.2019 bis 29.08.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 "Sieverstorstraße 39-51" mit dem Stand April 2019, die Begründung mit dem Stand April 2019, die Baumkartierung und Gehölzbestandsliste mit dem Stand von 2018 als Anlage zur Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 10.10.2017, die Faunistische Untersuchung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 12.12.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 02.01.2019 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutzinformation:
19.07.2019 bis 26.08.2019, Bebauungsplan, 3. Entwurf Nr. 223-1.3 «Klaus-Miesner-Platz«
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz"
Lage zum B-Plan 223-1.3
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurf erfolgt vom 19.07.2019 bis 26.08.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 3. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1-3 „Klaus-Miesner-Platz“ mit dem Stand Februar 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.06.2019), die Begründung mit dem Stand Februar 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.06.2019), folgende Anlagen der Begründung:
- die Vorprüfung des Einzelfalls
- der Vorhaben- und Erschließungsplan
- die Visualisierungen
- die Objektplanung (Ansichten, Schnitte, Grundriss)
sowie das Baugrundgutachten zum Neubau der Grundschule vom 28.04.2017, das Baugrundgutachten zum POCO-Einrichtungsmarkt vom 10.07.2017, das Schalltechnische Gutachten vom 01.06.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 26.11.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 02.11.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 05.11.2018 sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 27.11.2018 und die Verkehrsuntersuchung für die Anbindung des Gebietes des ehemaligen Schlachthofes an das kommunale Straßenhauptnetz vom 20.05.2019 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- 3. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3(4,2 MB)
- Begründung mit Vorprüfung Einzelfall, Vorhaben- und Erschließungsplan, Visualisierungen sowie Objektplanungen(563 kB)
- Baugrundgutachten Neubau der Grundschule(2,2 MB)
- Baugrundgutachten POCO-Einrichtungsmarkt(2,7 MB)
- Schalltechnisches Gutachten(1,6 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen(1 MB)
- Verkehrsuntersuchung für die Anbindung des Gebietes des ehemaligen Schlachthofes an das kommunale Straßenhauptnetz(9,9 MB)
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
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Datenschutzinformation:
Juni 2019
21.06.2019 bis 22.07.2019, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 178-4D "Sandtorstraße"
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 178-4D "Sandtorstraße"
Lage zum B-Plan 178-4D
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurf erfolgt vom 21.06.2019 bis 22.07.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 178-4D "Sandtorstraße" mit dem Stand Mai 2019, die Begründung mit dem Stand Mai 2019 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.07.2017, der Bodenschutzbehörde vom 05.07.2017 sowie der Unteren Wasserbehörde vom 11.07.2019 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
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April 2019
15.04.2019 bis 17.05.2019, Bebauungsplan, 2. Entwurf Nr. 124-3 «Am Polderdeich 25«
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 124-3 "Am Polderdeich 25" und Erweiterung des Geltungsbereichs
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 15.04.2019 bis 17.05.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 124-3 „Am Polderdeich 25“ mit dem Stand Dezember 2018, die Begründung mit dem Stand Dezember 2018, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung als Anlage zur Begründung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 11.09.2017 und 06.11.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.09.2017 und 22.11.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 15.11.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 22.11.2018 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
März 2019
18.03.2019 bis 18.04.2019, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 103-1 «August-Bebel-Damm Westseite«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der zweiten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ im Teilbereich
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 18.03.2019 bis 18.04.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ im Teilbereich mit dem Stand November 2018, die Begründung mit dem Stand November 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser) und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 25.07.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.07.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 17.07.2017 und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung vom 10.07.2017 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
Februar 2019
18.02.2019 bis 20.03.2019, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 354-1D «Frankefelde Ostseite«
Änderung des Geltungsbereiches und der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 354-1D„Frankefelde Ostseite“ im Teilbereich D
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 18.02.2019 bis 20.03.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 354-1D „Frankefelde Ostseite“ im Teilbereich D mit dem Stand November 2018, die Begründung mit dem Stand November 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser) und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, das Baugrundgutachten mit dem Stand 24.05.2016 als Anlage zur Begründung, die Kartierung zum Feldhamstervorkommen mit dem Stand Juni
2017 als Anlage zur Begründung, die Brutvogelkartierung auf den Ackerflächen Frankefelde als Anlage zur Begründung, die schematische Darstellung der Straßentypen als Anlage zur Begründung und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Untere Wasserbehörde vom 06.04.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 04.04.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.03.2017 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 16.03.2017 liegen zur Auslegung bereit.
unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
Januar 2019
21.01.2019 bis 21.02.2019, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 410-6.1 «Hopfenbreite 63«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 „Hopfenbreite 63“
Lage zum B-Plan 410-6.1
ZUR Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 21.01.2019 bis 21.02.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 410-6.1 „Hopfenbreite 63“ mit dem Stand Oktober 2018, die Begründung mit dem Stand Oktober 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser) und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, der Vorhaben- und Erschließungsplan mit integriertem Freiflächenplan als Anlage zur Begründung, die Biotoptypenkartierung vom 17.08.2017 als Anlage zur Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 10.07.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 29.06.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 19.06.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 25.06.2018 sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde liegen zur Auslegung bereit.
unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
21.01.2019 bis 21.02.2019, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 302-5.1 «Therapiezentrum Harsdorfer Straße 22«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 302-5.1 "Therapiezentrum Harsdorfer Straße 22"
Lage zum B-Plan 302-5.1
Zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 21.01.2019 bis 21.02.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 302-5.1 „Therapiezentrum Harsdorfer Straße“ mit dem Stand September 2018, die Begründung mit dem Stand September 2018, der Vorhaben- und Erschließungsplan als Anlage zur Begründung, die Höhenabwicklung und die Broschüren der geplanten Gebäude (Therapiezentrum, Ärztehaus, Demenzzentrum, Pflegeschule, Internat) als Anlage zur Begründung, das Schalltechnische Gutachten vom 14.09.2018, der Geotechnische Bericht vom 05.09.2018, das Baumgutachten Birke vom 23.07.2018, das Baumgutachten Gehölzgruppe vom 13.09.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 23.07.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 05.07.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 05.07.2018 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 27.06.2018 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
HINweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Datenschutzinformation:
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Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2018
November 2018
26.11.2018 bis 04.01.2019, Bebauungsplan, Entwurf Nr. 174-5 »Sieverstorstraße 39-51«
Änderung des Geltungsbereichs und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“
Lage zum B-Plan 174-5
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 26.11.2018 bis 04.012.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018, die Schalltechnische Untersuchung vom 10.10.2017, die Faunistische Untersuchung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde und Oberen Naturschutzbehörde vom 13.11.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.10.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.10.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 17.10.2017 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 01.11.2017 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“.
26.11.2018 bis 04.01.2019, Bebauungsplan, Entwurf, 1. Änderung 428-5.1 «Leipziger Chaussee/Südlich Karl-Liebknecht-Siedlung«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428-5.1 "Leipziger Chaussee/Südlich Karl-Liebknecht-Siedlung"
Lage zum B-Plan 428-5.1 1. Änderung
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 26.11.2018 bis 04.012.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428-5.1 „Leipziger Chaussee/südlich Karl-Liebknecht-Siedlung“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018, Blatt 1 und Blatt 2 des Vorhaben- und Erschließungsplanes, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Luft und Klima; Landschaftsbild; Mensch; Kultur- und sonstige Sachgüter), die Eingriffs- und Bestandsbilanzierung als Anlage U1 zur Begründung, die Darstellungen der geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen als Anlage zur Begründung, die Gehölzliste als Anlage U2 der Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 16.05.2018 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 03.07.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 04.07.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.07.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 08.08.2018 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 428-5.1
Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf
Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 1
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
06.11.2018 bis 06.12.2018, Bebauungsplan, 2. Entwurf, Nr. 223-1.3 «Klaus-Miesner-Platz«
Erweiterung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen BPlanNr. 223-1.3 „Klaus-Miesner-Platz“
Lageplan zum B-Plan 223-1.3
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 06.11.2018 bis 06.12.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 2. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 „Klaus-Miesner-Platz“, mit dem Stand Juli 2018, die Begründung mit dem Stand Juli 2018, folgende Anlagen der Begründung:
- die Vorprüfung des Einzelfalls
- der Vorhaben- und Erschließungsplan
- der Vorhabenplan der Hermann-Gieseler-Halle
- die Visualisierungen
- die Objektplanung (Ansichten, Schnitte, Grundriss)
sowie das Baugrundgutachten zum Neubau der Grundschule vom 28.04.2017, das Baugrundgutachten zum POCO-Einrichtungsmarkt vom 10.07.2017, das Schalltechnische Gutachten vom 01.06.2018 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.10.2017, der Unteren
Immissionsschutzbehörde vom 18.09.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 01.09.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.08.2017 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
2. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3
Vorhaben- und Erschließungsplan
Vorhabenplan der Hermann-Gieseler-Halle
Baugrundgutachten Neubau der Grundschule
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
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Oktober 2018
22.10.2018 bis 23.11.2018, Bebauungsplan, Entwurf, Nr. 124-3 «Am Polderdeich 25«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 124-3 "Am Polderdeich 25"
Lageplan zum B-Plan 124-3
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 124-3 „Am Polderdeich 25“ mit dem Stand Juli 2018, die Begründung mit dem Stand Juli 2018, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung als Anlage zur Begründung und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 11.09.2017 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.09.2017 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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22.10.2018 bis 23.11.2018, Bebauungsplan, 5. Entwurf, Nr. 216-2 «Westlich Damaschkeplatz«
Öffentliche Auslegung des 5. Entwurfs zum B-Plan Nr. 216-2 "Westlich Damaschkeplatz"
Lageplan zum B-Plan 216-2
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 5. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 216-2 „Westlich Damaschkeplatz“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sachgüter) und die Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Biomarktes in Magdeburg, Stadtfeld – Ost, Olvenstedter Straße/Maxim-Gorki-Straße der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) mbH vom 19.04.2018 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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22.10.2018 bis 23.11.2018, Bebauungsplan, Entwurf, 4. Änderung zur Nr. 223-1 «Schlachthof«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung in einem Teilbereich zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"
Lageplan zum B-Plan 223-1/4Ä/TB
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit dem Stand Juli 2018, die Begründung mit dem Stand Juli 2018, das Schalltechnische Gutachten vom 14.08.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde als Teil der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 31.05.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.06.2018, Unteren Naturschutzbehörde vom 07.05.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 18.05.2018 und der Unteren Wasserbehörde vom 15.05.2018 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
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22.10.2018 bis 23.11.2018, Bebauungsplan, Entwurf, 5. Änderung zur Nr. 223-1 «Schlachthof«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung in einem Teilbereich zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"
Lageplan zum B-Plan 223-1/5Ä/TB
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit dem Stand Juli 2018, die Begründung mit dem Stand Juli 2018, das Schalltechnische Gutachten vom 14.08.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde als Teil der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 31.05.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.06.2018, Unteren Naturschutzbehörde vom 07.05.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 18.05.2018 und der Unteren Wasserbehörde vom 15.05.2018 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
22.10.2018 bis 23.11.2018, Bebauungsplan, Entwurf, Nr. 301-3.1 «Nahversorger St.-Josef-Straße«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 301-3.1 "Nahversorger St.-Josef-Straße"
Lageplan zum B-Plan 301-3.1
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 301-3.1 „Nahversorger St.-Josef-Straße“ mit dem Stand September 2018, die Begründung mit dem Stand September 2018, das naturschutzfachliche Gutachten mit dem Stand November 2017, das schalltechnische Gutachten vom 25.03.2017, das Baugrundgutachten vom 14.03.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 26.06.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.06.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 28.06.2017 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 27.06.2017 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
22.10.2018 bis 23.11.2018, Bebauungsplan, 3. Entwurf, Nr. 410-4 «Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich«
Änderung des Geltungsbereiches, Namensänderung und öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 410-4 "Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich"
Lageplan zum B-Plan 410-4
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 410-4 „Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich“ mit dem Stand April 2018, die Begründung mit dem Stand April 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sachgüter), die Schalltechnische Untersuchung vom 13.11.2017 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 28.10.2009 und 26.02.2013, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.06.2010 und 21.02.2013, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 08.07.2010 und 04.03.2013, der Unteren Naturschutzbehörde vom 25.06.2010 und 15.02.2013, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V. vom 13.06.2010, dem Naturschutzbund (NABU) Kreisverband Magdeburg vom 27.06.2010 und des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 11.03.2013 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
22.10.2018 bis 23.11.2018, Bebauungsplan, Entwurf, Nr. 476-1 «Mariannenviertel«
Änderung des Geltungsbereiches, Änderung des Verfahrens und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 476-1 "Mariannenviertel"
Lageplan zum B-Plan 476-1
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 476-1 „Mariannenviertel“ mit dem Stand Mai 2018, die Begründung mit dem Stand Mai 2018, die Liste der Baumkartierung (Anlage 1 zur Begründung), die Übersichtskarte der Baumkartierung (Anlage 2 zur Begründung), die Übersichtskarte der Biotoptypenkartierung (Anlage 3 zur Begründung), die Vorprüfung des Einzelfalls mit dem Stand Mai 2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde als Teil der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 23.03.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 15.03.2018, Unteren Naturschutzbehörde vom 07.03.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 29.01.2018 und der Unteren Wasserbehörde vom 02.02.2018 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
September 2018
07.09.2018 bis 08.10.2018, Bebauungsplan, Entwurf, Nr. 201-2.1 »Olvenstedter Platz/Stormstraße«
Verfahrenswechsel und Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 201-2.1 "Olvenstedter Platz/Stormstraße"
Lageplan zum B-Plan 201-2.1
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 07.09.2018 bis 08.10.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf mit dem Stand Juni 2018 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 201-2.1 „Olvenstedter Platz/Stormstraße, die Begründung mit dem Stand Juni 2018 sowie die folgenden Anlagen zur Begründung:
- Anlage A: Fachgutachten Bodensanierung auf dem Gebiet der ehemaligen Tankstelle, „Geotechnischer Bericht (Voruntersuchung) und Bewertung der Altlastensituation“ vom 19.06.2015
- Anlage B: Schallimmissionsprognose vom 11.09.2017
- Anlage C: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit Stand vom Mai 2018 (mit der Faunistischen Untersuchung, der Baumkartierung/Eingriffsbilanzierung und der Baukartierung /Bestand/Bilanzierung)
- Anlage D: Brandschutztechnische Stellungnahme vom 28.03.2018
- Anlage E: Verkehrstechnische Konzeption mit Stand vom Juni 2018
- Anlage F: Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom 21.06.2018
- Anlage G: Übersichtsplan Freiraumkonzept mit Stand vom 18.06.2018
liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Entwurf zum Bebauungsplan 201-2.1
Anlage A: Fachgutachten Bodensanierung vom 19.06.2015
Anlage B: Schallimmissionsprognose vom 11.09.2017
Anlage C: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit Stand vom Mai 2018
Anlage C.1 Faunistische Untersuchung
Anlage C.2 Baumkartierung Eingriffsbilanzierung
Anlage C.3 Baumkartierung Bestandsbilanzierung
Anlage D: Brandschutztechnische Stellungnahme vom 28.03.2018
Anlage E: Verkehrstechnische Konzeption mit Stand vom Juni 2018
Anlage F: Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom 21.06.2018
Anlage G: Übersichtsplan Freiraumkonzept mit Stand vom 18.06.2018
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
07.09.2018 bis 08.10.2018, Bebauungsplan, Entwurf, Nr. 206-2 «Lorenzweg/Steinkuhle«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 206-2 "Lorenzweg/Steinkuhle"
Lageplan zum B-Plan 206-2
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 07.09.2018 bis 08.10.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 206-2 „Lorenzweg/Steinkuhle“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018 sowie Anlagen der Begründung (Biotoptypenkartierung, Baumkartierung, die Liste des Gehölzbestandes und die Vorprüfung des Einzelfalls) sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 14.05.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.04.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.04.2018 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
07.09.2018 bis 08.10.2018, Bebaungsplan, Entwurf, Nr. 229-3 «Nördlicher Bruno-Taut-Ring«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 229-3 "Nördlicher Bruno-Taut-Ring"
Lageplan zum B-Plan 229-3
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 07.09.2018 bis 08.10.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf mit dem Stand Juni 2018 zum Bebauungsplan Nr. 229-3 „Nördlicher Bruno-Taut-Ring“ , die Begründung mit dem Stand Juni 2018, das Gutachten naturschutzfachlicher Belange vom 25.09.2017, die Schallimmissionsprognose vom 25.05.2016, die Empfehlung für Ersatzpflanzungen (Heimische Baumarten), die Übersicht der nächstgelegenen Spielplätze sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 10.04.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 06.04.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.04.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 14.04.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 02.03.2017 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 229-3
Gutachten naturschutzfachlicher Belange vom 25.09.2017
Schallimmissionsprognose vom 25.05.2016
Empfehlung für Ersatzpflanzungen
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Juni 2018
18.06.2018 bis 18.07.2018, Bebauungsplan, Entwurf, Nr. 230-3 «Virchowstraße«
Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum BebauungsplanNr. 230-3 „Virchowstraße“
Lageplan zum B-Plan 230-3
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 18.06.2018 bis 18.07.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 230-3 „Virchowstraße“ liegen auch die Begründung mit dem Stand Februar 2018, die Übersicht nächstgelegener Spielplätze als Anlage zur Begründung, die Berechnung Mulden/Rigolen auf den privaten Grundstücken nach ATV A-138 und die Berechnung Mulden-Rigolen-Versickerung nach ATV A-138 für die öffentliche Erschließungsstraße als Anlage zur Begründung, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Baumbestandsbilanzierung) als Anlage zur Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 19.04.2017, das Baugrundgutachten vom 25.01.2017, die Brutvogelkartierung von 2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde vom 18.05.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 11.05.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 09.05.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 19.04.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 12.04.2017 zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
01.06.2018 bis 02.07.2018, Bebauungsplan, Entwurf, Nr. 135-1 »Nördliche Umfassungsstraße«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 135-1 "Nördliche Umfassungsstraße"
Lageplan zum B-Plan Nr. 135-1
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 01.06.2018 bis 02.07.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 135-1 "Nördliche Umfassungsstraße" liegen auch die Begründung, das Schalltechnische Gutachten vom 28.10.2014 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 19.12.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.12.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 23.11.2017 und 11.01.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 12.12.2017 zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
01.06.2018 bis 02.07.2018, Bebauungsplan, 2. Entwurf, Nr. 178-7.1 »Elbe-Hafen-Silo«
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178-7.1 »Elbe-Hafen-Silo«
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 01.06.2018 bis 02.07.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 178-7.1 "Elbe-Hafen-Silo" liegen auch die Begründung mit dem Stand Februar 2018 inklusive Vorhaben- und
Erschließungsplan, das Schalltechnische Gutachten vom 05.10.2017 sowie die
umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 16.01.2018,
der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 15.01.2018 und der Landesanstalt für
Altlastenfreistellung vom 23.01.2018 zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
01.06.2018 bis 02.07.2018, Bebauungsplan, Entwurf, Nr. 339-2.1 «Friedenshöhe/Astonstraße«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 339-2.1 "Friedenshöhe/Astonstraße"
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 01.06.2018 bis 02.07.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 339-2.1 "Friedenshöhe/Astonstraße" liegen auch die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Baumkartierung nebst Plan mit dem Stand November 2016 zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Mai 2018
Öffentliche Auslegung (14.05.2018 bis 15.06.2018) des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 488-1 »Saalfelder Straße Südseite«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 488-1 "Saalfelder Straße Südseite"
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 14.05.2018 bis 15.06.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 488-1 „Saalfelder Straße Südseite“ liegen auch die Begründung, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Brutvogelkartierung als Teil des Umweltberichtes sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 05.12.2016, der Unteren Wasserbehörde vom 29.11.2016, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 25.11.2016 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.11.2016 zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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April 2018
Öffentlichen Auslegung (09.04.2018 bis 09.05.2018) des 3. Entwurfs der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 «Schlachthof« im Teilbereich
Öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof" im Teilbereich
Lageplan zur 3. Änderung zum B-Plan 223-1
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.04.2018 bis 09.05.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem 3. Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“ im
Teilbereich liegen auch die Begründung incl. Erfassung und Bewertung des Baumbestands, das Baugrundgutachten vom 27.02.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 20.09.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 17.10.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 19.09.2017 und der Unteren Wasserbehörde vom
21.09.2017 zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
3. Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
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März 2018
Öffentliche Auslegung (09.03.2018 bis 13.04.2018) des Entwurfs der 2. Änderung des B-Plan Nr.111-1 »Großer Silberberg« im Teilbereich
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 111-1 "Großer Silberberg" im Teilbereich
Lageplan zur 2. Änderung zum B-Plan 111-1
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zur 2. Änderung zum B-Plan 111-1 „Großer Silberberg“ liegen auch die Begründung incl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 03.11.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 08.11.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.11.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 06.11.2017 zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Öffentliche Auslegung (09.03.2018 bis 13.04.2018) des Entwurfs der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4 »Rogätzer Straße« im Teilbereich und Änderung des Geltungsbereiches
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4 "Rogätzer Straße" im Teilbereich und Änderung des Geltungsbereiches
Lageplan zur 2. Änderung zum B-Plan 178-4
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zur 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4 "Rogätzer Straße" im Teilbereich liegt auch die Begründung zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Öffentliche Auslegung (09.03.2018 bis 13.04.2018) des Entwurfs der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A »Südlich Peter-Paul-Straße« im Teilbereich und Änderung des Geltungsbereiches
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A "Südlich Peter-Paul-Straße" im Teilbereich und Änderung des Geltungsbereiches
Lageplan zur 1. Änderung zum B-Plan 178-4A
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zur 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A "Südlich Peter-Paul-Straße" im Teilbereich liegt auch die Begründung zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Januar 2018
Öffentliche Auslegung (22.01.2018 - 22.02.2018) des Entwurfs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 223-1.3 Klaus-Miesner-Platz
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz"
Lageplan zum B-Plan 223-1.3
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.01.2018 bis 22.02.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 223-1.3 „Klaus-Miesner-Platz“ liegen auch die Begründung, Begründung, incl. Vorprüfung des Einzelfalls gem. Anl. 2 BauGB, die Baugrundgutachten vom 28.04.2017 und 10.06.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.08.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 18.09.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 01.09.2017 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.10.2017 zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 223-1.3
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 223-1.3
Vorhaben- und Erschließungsplan
Baugrundgutachten Schulneubau vom 28.04.2017
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Durchgeführte Auslegungen zu Bebauungsplänen im Jahr 2017
Dezember 2017
Aufstellung der zweiten Änderung und öffentliche Auslegung (03.01.2018 bis 01.02.2018) des Entwurfs zum B-Plan Nr. 241-1 Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße
Aufstellung der zweiten Änderung und öffentliche Auslegung (03.01.2018 bis 01.02.2018) des Entwurfs zum B-Plan Nr. 241-1 Breiter Weg Südabschnitt/Danzstraße [PDF: 1,6 MB]
November 2017
Öffentliche Auslegung (10.11.2017-11.12.2017) des 2. Entwurfs zur zweiten Änderung zum B-Plan Nr. 782-2 »Am Kirschberg Sohlen«
Öffentliche Auslegung (10.11.2017-11.12.2017) des 2. Entwurfs zur zweiten Änderung zum B-Plan Nr. 782-2 »Am Kirschberg Sohlen« [PDF: 936 KB]
Öffentliche Auslegung (10.11.2017-11.12.2017) des Entwurfs und Änderung des Geltungsbereiches zum B-Plan Nr. 229-6 »Am Sternsee«
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 229-6 »Am Sternsee«
Lageplan zum B-Plan 229-6
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 10.11.2017 bis 11.12.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“ liegen auch die Begründung, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und
Pflanzen, Baumbestand, Biotoptypen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser), der Leitungsplan vom 25.10.2016, die Übersicht von nächstgelegenen Spielplätzen vom September 2016, das Baumkataster vom April 2017, die Baumkartierung zum
Bebauungsplan Nr. 229-6 „Am Sternsee“, die Biotoptypkartierung vom April 2017, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hnweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Öffentliche Auslegung (10.11.2017-11.12.2017) des Entwurfs zum B-Plan Nr. 264-2 »Seestraße«
Öffentliche Auslegung (10.11.2017-11.12.2017) des Entwurfs zum B-Plan Nr. 264-2 »Seestraße« [PDF: 1,1 MB]
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 264-2 »Seestraße«
September 2017
Öffentliche Auslegung (12.10.2017 bis 13.11.2017) des vierten Entwurfs zum B-Plan Nr. 216-2 »Westlich Damaschkeplatz«
Öffentliche Auslegung des 4. Entwurfs zum B-Plan Nr. 216-2 "Westlich Damaschkeplatz"
Lageplan zum B-Plan 216-2
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom12.10.2017 bis 13.11.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem 4. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 216-2 „Westlich Damaschkeplatz“ liegen auch die Begründung, der Umweltbericht, die Biotopenkartierung zum Umweltbericht, die Artenerfassung vom November 2012, das Schalltechnische Gutachten vom 31.07.2014 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 216-2
Begründung, incl. Umweltbericht und Biotopenkartierung
Artenerfassung vom November 2012
Hnweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Öffentliche Auslegung (12.10.2017 bis 26.10.2017) des zweiten Entwurfs zum Vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 458-4.1 »Schönebecker Straße 57-66/Sandbreite 12«
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 458-4.1 "Schönebecker Straße 57-66/Sandbreite 12"
Lageplan zum B-Plan 458-4.1
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 12.10.2017 bis 13.11.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 458-4.1 „Schönebecker
Straße 57-66/Sandbreite 12“ liegen auch die Begründung incl. Vorhaben- und Erschließungsplan,
Umweltbericht mit Biotoptypenkartierung und der Vorentwurf zur Grünfläche 2, die Erfassung der Brutvögel und der Zauneidechse, die Verkehrstechnische Untersuchung vom 30.06.2016, das Baugrundgutachten vom 02.05.2016, die GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH) - Nahversorgungsanalyse für den Magdeburger Südosten vom 11.12.2013, die GMAStellungnahme zur Nahversorgung im Stadtgebiet Südost vom 08.06.2015, die ergänzende GMA-Stellungnahme zur geplanten Veränderung der Verkaufsfläche des geplanten Marktes am Standort Schönebecker Straße vom 17.05.2016, die Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Vollsortimenters sowie eines Discounters vom 07.07.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
2.Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 458-4.1
Begründung incl. Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht und Artenerfassung
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
August 2017
Öffentliche Auslegung (08.09.2017 bis 10.10.2017) des Entwurfs der ersten Änderung zum B-Plan Nr. 111-1 »Großer Silberberg« im Teilbereich
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 111-1 "Großer Silberberg" im Teilbereich
Lageplan zum B-Plan 111-1/1.Ä
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 111-1 „Großer Silberberg“ liegen auch die Begründung, die Vorprüfung des Einzelfalls als Anlage der Begründung sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 19.10.2016 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 04.10.2016 zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hnweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Öffentliche Auslegung (08.09.2017 bis 10.10.2017) des zweiten Entwurfs der dritten Änderung zum B-Plan Nr. 223-1 »Schlachthof«
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"
Lageplan zum B-Plan 223-1/3.Ä
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem 2. Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" liegen auch die Begründung, das Baugrundgutachten vom 27.02.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 20.02.2015, der Unteren Wasserbehörde vom 25.02.2015 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 24.02.2015 zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hnweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Aufstellung und öffentliche Auslegung (08.09.2017 bis 10.10.2017) des Entwurfs zur vierten Änderung des B-Planes Nr. 242-1A Elbebahnhof
Aufstellung und öffentliche Auslegung (08.09.2017 bis 10.10.2017) des Entwurfs zur vierten Änderung des B-Planes Nr. 242-1A Elbebahnhof [PDF: 983 KB]
Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung (08.09.2017 bis 10.10.2017) des Entwurfs zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 451-2.1 Kapellenstraße West
Änderung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451-2.1 "Kapellenstraße West"
Lageplan zum B-Plan 451-2.1
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.09.2017 bis 10.10.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 451-2.1 "Kapellenstraße West" liegen auch die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan, das Baugrundgutachten (geotechnischer Bericht) vom 27.04.2015, das Schallschutzgutachten (Geräusch-Situation) vom 28.09.2015 sowie die
umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 05.12.2014, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 12.01.2014, der Unteren Wasserbehörde vom 08.12.2014 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 17.12.2014 zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hnweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Juni 2017
Öffentliche Auslegung (30.06.2017- 31.07.2017) des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 256-2 Wohnpark Hohefeld
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 256-2 "Wohnpark Hohefeld"
Lageplan zum B-Plan 256-2
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.06.2017 bis 31.07.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf liegt auch die Begründung mit den Anlagen Schallschutz- und Zauneidechsengutachten zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Hnweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Öffentliche Auslegung (30.06.2017- 31.07.2017) des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174-3.1 Agnetenstraße 20/21
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 174-3.1 "Agnetenstraße 20/21"
Lageplan zum B-Plan 174-3.1
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 30.06.2017 bis 31.07.2017 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 174-3.1 „Agnetenstraße“ liegen auch die Begründung mit der Allgemeinen Vorprüfung des Vorhabens nach Anlage 2 des UVPG, das Konzept zur Niederschlagswasserentwässerung, die Schallimmissionsprognose vom 26.10.2016 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 01.08.2016, des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft vom 04.07.2016, der Unteren Immissionsbehörde vom 26.07.2016, der Unteren Naturschutzbehörde vom 18.07.2016, der Unteren Wasserbehörde vom 14.07.2016 sowie der Unteren Bodenschutzbehörde vom 01.07.2016 zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Entwurf zum Bebauungsplan 174-3.1
Vorhabenplan zum Bebauungsplan 174-3.1
Begründung mit der Allgemeinen Vorprüfung des Vorhabens
Hnweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Durchgeführte Auslegungen zu Flächennutzungsplanänderungen in 2017
25. Änderung des Flächennutzungsplanes "Schönebecker Straße/Sandbreite"
25. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Schönebecker Straße/Sandbreite", Buckau
Ziel des Änderungsverfahrens war die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan (F-Plan) der Landeshauptstadt Magdeburg ausgewiesenen gewerblichen Baufläche als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung "Einzelhandel". Das Verfahren erfolgte gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 458-4.1 „Schönebecker Straße 57 - 66/Sandbreite 12“.
Verfahren:
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB |
23.02.2017 |
Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB |
30.08.2016 |
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB |
17.03. - 18.04.2017 |
05.04.2018 |
|
Genehmigung |
08.02.2019 |
Durchgeführte Auslegungen zu Flächennutzungsplanänderungen in 2018
14. Änderung des Flächennutzungsplanes " Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich"
14. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich", Leipziger Straße
Auf den ehemaligen Flächen des SKET-Nordareals und auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes Freie Straße wurde Baurecht für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetriebe geschaffen. Da der wirksame Flächennutzungsplan den angedachten Planungszielen nicht entsprach, musste dieser geändert werden. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren dem Bebauungsplan Nr. 410-4 „Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich“.
Stand des Verfahrens:
Einleitungsbeschluss gemäß § 1 (3) BauGB | 05.07.2012 Amtsblatt Nr. 30/12 |
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB | 29.03.2012 |
Öffentliche Auslegung § 3(2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (2) BauGB |
08.02. – 13.03.2013 |
Zwischenbawägung der bisher eingegangenen Stellungnahmen | 20.09.2018 |
Öffentliche Auslegung gemäß § 4 a (§) Satz 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a (2) BauGB |
22.10-23.11.2018 Amtsblatt Nr. 25/18 |
Feststellungsbeschluss | 11.04.2019 |
Genehmigung | 17.07.2020 Amtsblatt Nr. 19/20 |
Durchgeführte Auslegungen zu Flächennutzungsplanänderungen in 2020
28. Änderung des Flächennutzungsplanes «Diesdorf südlich Wendeschleife«
28. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Diesdorf südlich Wendeschleife"
Es ist beabsichtigt, die derzeit als Acker genutzte Fläche im Stadtteil Magdeburg-Diesdorf, südlich der Straßenbahnwendeschleife unter Berücksichtigung der klimaökologischen Aspekte, für den individuellen Wohnungsbau umzuwandeln.
Um das Vorhaben zu realisieren, erfolgte in der Stadtratssitzung vom 24.01.2019 der Beschluss zur Einleitung eines Satzungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife".
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt im betroffenen Bereich landwirtschaftliche Nutzfläche sowie Grünfläche dar. Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Um dem o. g. Entwicklungsgebot zu entsprechen, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Nutzung als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Stand des Verfahrens:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) | 07.05.2019 |
Einleitungs-und Auslegungsbeschluss | 08.10.2020 |
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB |
02.11. - 01.12.2020 |
Hinweise zur Auslegung:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
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- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
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Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
31. Änderung des Flächennutzungsplanes «Logistikcenter August-Bebel-Damm«
31. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Logistikcenter August-Bebel-Damm"
Bei dem zu überplanenden Gelände im Stadtteil Gewerbegebiet Nord handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, für die bereits Baurecht besteht.
Es besteht die Absicht, die Fläche gewerblich zu entwickeln. Hierzu erfolgte in der Stadtratssitzung vom 05.04.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite", 3. Änderung (Satzungsverfahren).
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt im betroffenen Bereich Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Güterverkehrszentrum“ sowie Fläche für Bahnanlagen, Grün- und Wasserfläche dar.
Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Um dem o. g. Entwicklungsgebot zu entsprechen, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Nutzung als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
19.10.2019 |
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss | 08.10.2020 |
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB |
02.11. - 01.12.2020 |
Hinweise zur Auslegeung:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.