* Stand 25.01.2021
Achtung! Im Standesamt besteht die Pflicht zum tragen einer medizinischen Maske. Terminkunden sowie Hochzeitsgesellschaften (auch das Brautpaar) dürfen das Gebäude ohne medizinische Maske nicht betreten.
Entsprechend der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 15. Dezember 2020 war im Standesamt der Landeshauptstadt Magdeburg ab dem 16.12.2020 unter Beachtung der Abstandsregel und der Raumgröße bei einer Trauung im Großen Trausaal ein Personenkreis von insgesamt 7 Personen zulässig. An Hochzeiten dürfen gemäß der seit dem 11.01.2021 geltenden Zweiten Änderung der benannten Verordnung neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten weiterhin nur die beiden Trauzeugen, die Eltern, Kinder und Geschwister der Eheschließenden teilnehmen. Einschließlich der minderjährigen Kinder des Brautpaars können 4 Gäste der Zeremonie beiwohnen.
Die Trauzeremonie wird in einem würdevollen Rahmen durchgeführt. Jedoch wird die Zeit der Zeremonie eingekürzt. Wir erwarten, dass Gäste aus Gemeinden und Landkreisen mit einem hohem Inzidenzwert über mehrere Tage (sog. Hotspots) davon Abstand nehmen, an einer Trauung als Gast teilzunehmen.
Folgende Hygienevorschriften sind beim Aufenthalt im Standesamt zu beachten: Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske ist im Objekt und somit auch während der Trauzeremonie einzuhalten. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen ist auch unmittelbar nach der Trauung zu gewährleisten, d.h. von Glückwünschen durch Umarmung ist abzusehen. Nach der Trauung wird die Hochzeitsgesellschaft über einen seperate Ausgang nach Außen gelangen. Das Außengelände ist dann zügig zu verlassen.
Die Standesbeamte sichern durch ihre Kompetenz den Formalkt einer Trauung, sind aber berechtigt, die Zeremonie abzubrechen, sollte sich offensichtlich seitens der Gäste nicht an die Hygieneregeln gehalten werden.
Jede Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt hatte die Hygienemaßnahmen vorgegeben, die es auch bei der Arbeit im Standesamt umzusetzen gilt. Lockerungen und Einschränkungen im Kontakt zu anderen Menschen wirken sich unmittelbar auf die Arbeit im Standesamt aus. Das Standesamt arbeitet kontaktbeschränkt mit Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen- Maske. Den Hinweisen im Haus ist zu folgen.Es können per Mail oder Telefon Termine für eine Vorsprache vereinbart werden. Der Zugang zum Haus wird bei der Terminvorsprache reguliert, um so die Einhaltung der jeweils geltenden Hygienmaßnahmen abzusichern.
Benötigen Sie eine Personenstandsurkunde oder einen Registerauszug, benutzen Sie bitte den Link zum Urkundenportal des Standesamtes der Landeshauptstadt Magdeburg unter dem Balken „Urkunde online“. Dieser Service ist kostenpflichtig. Achtung! Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich nicht um Serviceangebote der deutschen Standesämter handelt, sondern um kostenpflichtige Angebote von privaten Betreibern, wodurch weitere Kosten auf Sie zukommen könnten.
Beratungen / Auskünfte und Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch täglich von 9 bis 12 Uhr oder per E-Mail. Bitte geben Sie in E-Mails an, wie Sie telefonisch erreichbar sind. Sie erreichen die Abteilungen des Standesamtes unter folgenden E-Mail-Adressen und Telefonnummern:
Eheregister und Anerkennung ausländischer Scheidungen
ehe@std.magdeburg.de Tel. 0391 540 4225 und App. 4221
Geburten der letzten 3 Jahre und Vaterschaftsanerkennungen
geburtsanmeldung@std.magdeburg.de Tel. 0391 540 4215
Sterberegister
sterbe@std.magdeburg.de Tel. 0391 540 4216
Kirchenaustritte und Abforderung von Eheurkunden
Standesamt@std.Magdeburg.de Tel. 0391 540 4226
Abforderung aus dem Geburtsregister über das Urkundenportal (Zugang siehe unten) oder per Mail
Standesamt@std.Magdeburg.de Tel. 0391 540 4223
Bitte bringen Sie Ihre Termineinladung mit und zeigen diese unaufgefordert dem Sicherheitspersonal am Eingang.
Aktuelle Informationen zu Veränderungen von Arbeitsabläufen halten wir für Sie auf unserer Homepage www.magdeburg.de bereit.
Das Team des Standesamtes Magdeburg dankt Ihnen für Ihr Verständnis.
Das Standesamt der Landeshauptstadt Magdeburg ist derzeit nur für Terminkunden geöffnet.
Eheschließungen können frühestens stichtagsgenau 6 Monate vor dem gewünschten Heiratstermin ausschließlich unter der Telefonnummer 0391 / 540 42 25 von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr angemeldet werden.
Die Reservierung eines Termins über die 6 Monate hinaus ist nicht möglich.
Fällt der Anmeldetag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so kann erst ab dem nächsten Werktag die Anmeldung telefonisch stichtagsgenau erfolgen.
Die Termine werden in der Reihenfolge der Anrufe vergeben. Hierbei werden nur die Kontaktdaten (Name der Eheschließenden, Telefonnummer und E-Mail) aufgenommen.
Bitte beachten Sie:
Eine Terminreservierung/Anmeldung über die u.g. E-Mail-Adresse ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie:
Eine Terminreservierung/Anmeldung über die u.g. E-Mail-Kontakt-Adresse ist für eine stichtagsgenaue Reservierung für die Termine an Freitagen und Samstagen nicht möglich.
Die Terminvergabe für Eheschließungen in Jahr 2021 erfolgt
- telefonisch unter 0391 540 4225 täglich von 9 bis 12 Uhr oder
- per E-Mail an ehe@std.magdeburg (Bitte geben Sie an, wie Sie telefonisch erreichbar sind.)
Nähere Informationen finden Sie auf der nächsten Hinweisseite "Vorbereitungen zur Durchführung von Eheschließungen".
Eheschließungen finden im Magdeburger Zoo in der Africambo-Lounge
- am Freitag, den 28.05., 09.07., 06.08. und 10.09.2021 sowie
- am Samstag, den 08.05. sowie 26.06.2021
stündlich um 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 12:00 Uhr sowie um 13:00 Uhr statt.
In der Lukasklause finden Eheschließungen
- am Freitag, den 21.05., 23.07. und 20.08.2021 sowie
- am Samstag, den 03.07. und 18.09.
stündlich um 10:00 Uhr, 11:00 Uhr, 12:00 Uhr sowie um 13:00 Uhr statt
Im Standesamt der Landeshauptstadt Magdeburg (Humboldtstraße 11) finden
- in den Monaten Januar bis April sowie Oktober bis Dezember im Großen Trausaal
Dienstag bis Freitag halbstündlich um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:00 Uhr, sowie 11:30 Uhr;
Dienstag zusätzlich halbstündlich um 14:00 Uhr, 14:30 Uhr und 15:00 Uhr;
Freitag zusätzlich um 12:00 Uhr;
Samstag, den 16.01.; 06.02.; 20.02.; 06.03.; 20.03.; 10.04.; 24.04.; 02.10; 16.10.; 06.11.; 20.11.; 04.12.; und 18.12.
alle 45 Minuten um 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr, 13:00 Uhr, 13:45 Uhr statt.
- In den Monaten Mai bis September
Dienstag bis Donnerstag im Großen Trausaal halbstündlich um 10:00 Uhr, 10:30 Uhr, 11:00 Uhr, sowie 11:30 Uhr;
Dienstag zusätzlich im Großen Trausaal halbstündlich um 14:00 Uhr, 14:30 Uhr und 15:00 Uhr;
Freitag alle 45 Minuten im Großen Trausaal um 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr, 13:00 Uhr, sowie 13:45 Uhr und im Kleinen Trausaal 10:20 Uhr, 11:10 Uhr, 11:50 Uhr; 12:40 Uhr, 13:20 Uhr sowie 14:10 Uhr
Jeden Samstag alle 45 Minuten im Großen Trausaal um 10:00 Uhr, 10:45 Uhr, 11:30 Uhr, 12:15 Uhr, 13:00 Uhr, sowie 13:45 Uhr und im Kleinen Trausaal 10:20 Uhr, 11:10 Uhr, 11:50 Uhr; 12:40 Uhr, 13:20 Uhr sowie 14:10 Uhr statt.
An folgenden Terminen finden keine Trauungen statt:
Dienstag, den 05.01.2021, Mittwoch, den 06.01.2021, Dienstag, den 23.03.2021, Mittwoch, den 24.03.2021, Freitag, den 02.04.2021, Samstag, den 01.05.2021, Donnerstag, den 13.05.2021, Freitag, den 14.05.2021, Samstag, den 15.05.2021, Freitag, den 24.12.2021, Freitag, den 31.12.2021
Aus verwaltungsinternen Gründen kann es zu weiteren Streichungen von Terminplanungen kommen.
Bestattungsunternehmen können ab den 08.06.2020, unter Beachtung der geltenden Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen, zu folgenden Zeiten Ihre Unterlagen im Untergeschoss am Informationsbereich abgeben bzw. abholen:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Fahrstuhl mit Halt im Erdgeschoss. Ein Betreten des 1. Obergeschosses ist ohne vorheriger gesonderter Aufforderung nicht zulässig.
Die Bezahlung der Urkunden erfolgt am Kassenautomat.
... gibt Auskunft und Hilfestellung zu einzelnen Personenstandsfällen (Geburten, Sterbefällen,
Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften);
... erstellt und führt für seinen Zuständigkeitsbereich Personenstandsregister:
... erteilt Auskunft aus den Registern, gibt Registereinsicht (§ 62 PStG) und erstellt Urkunden daraus.
... ist zuständig bei namensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des Familienrechts .
... ist auch zuständig für Kirchenaustritte.
An dieser Stelle finden Sie zahlreiche Dokumente zu Dienstleistungen der Verwaltung. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Dokumenten.
Zum Ausfüllen dieser elektronischen Formulare benötigen Sie die folgende Softwarelösung:
Adobe AcrobatReader - hier herunterladen
Urkunden Online mit Bezahlfunktion
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft
Personenstandsurkunden, z. B. Geburts-/Ehe-/Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden oder beglaubigte Auszüge aus den Personenstandsregistern werden durch das hiesige Standesamt erstellt, wenn der Personenstandsfall in Magdeburg beurkundet wurde.
Sie erhalten auf den Tag genau.
Für Auskünfte aus den Zeiten davor, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv.
Anfragen im Zusammenhang mit Ahnenforschung können über dieses Portal nicht bearbeitet werden.
Personalausweis oder Reisepass (Kopie als Datei in pdf- oder jpg-Format; max. 2 MB)
per Kreditkarte (Die Kreditkartenzahlungen erfolgen im 3-D Secure Verfahren.)
Visacard
Mastercard
PayPal
PayDirekt
GiroPay (demnächst verfügbar)
Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, sollen auf der Kopie geschwärzt werden. Dies gilt insbesondere für die auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer.
Die Kopie wird unverzüglich vernichtet, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist.
(Achtung diese Seite ist im Aufbau - sie soll einmal von den gesuchten Begriffen zu den entsprechenden Seiten führen.)
Diese Übersicht dient zum besseren Verständnis bestimmter Terminologien bei der Bearbeitung Personenstandrechtlicher Vorgänge. Diese Übersicht hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und soll ständig aktualisiert werden, um allen Bürgern zu helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Aus diesem Grund sind wir dankbar, wenn Sie uns auf Missverständnisse, unklare oder fehlende Aspekte hinweisen würden.
Ansprechpartner:
Glossar:
Im Jahre 1985 bemühte sich die Stadtverwaltung Magdeburg um die Entwicklung einer neuen Tradition. Am 29. August 1984 beschloss der Rat der Stadt Magdeburg, die Kinder, die ab 1. Januar 1985 in Magdeburg geboren wurden und deren Eltern in Magdeburg wohnten, in das "Buch der jüngsten Bürger" einzutragen unter der Voraussetzung, dass die Eltern den Wunsch dazu hatten. Die Veranstaltung wurde dreimal in der Woche durchgeführt. Damals wurden pro Woche noch 70 bis 90 Kinder geboren, deren Eltern alle eine Einladung zu dieser Veranstaltung erhielten. 1985 machten 61,55% und 1986 71,61% der Eingeladenen davon Gebrauch. Die Einladung erfolgte schriftlich durch den Oberbürgermeister. Die Eintragung fand im Raum 2 des Alten Rathauses statt. Zwei ehrenamtliche Fürsorgerinnen nahmen teil, um bei Notwendigkeit den jungen Müttern mit ihren durchschnittlich fünf Wochen alten Säuglingen behilflich zu sein. Die Eintragung erfolgte umrahmt von festlicher Musik. Natürlich wurde eine Ansprache gehalten. Anschließend erhielten die Eltern eine Urkunde über die erfolgte Eintragung und für das Baby eine Plakette mit der Aufschrift "Bürger der Stadt Magdeburg". Neben den Eltern nahmen insbesondere auch die Großeltern an den Veranstaltungen teil.
Die erste Veranstaltung wurde am 8. Januar 1985 und die letzte am 27. Juli 1990 durchgeführt.